Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen hat in öffentlicher Sitzung am 15. April 2026 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Krankenhaus“ bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Krankenhaus“ in Neustadt in Sachsen in der Fassung vom 03.03.2026 besteht aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C). Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB geändert.
Die Veröffentlichung im Internet finden Sie auf der Homepage der Stadt Neustadt in Sachsen unter: https://www.neustadt-sachsen.de/buergerservice/bekanntmachungen.php.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Krankenhaus“ in Neustadt in Sachsen erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom
11. Mai 2026 bis 11. Juni 2026
in der Stadtverwaltung Neustadt in Sachsen, Markt 24, Sachgebiet Stadtentwicklung, Zimmer 4, während folgenden Zeiten
montags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
dienstags/donnerstags
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs/freitags
09:00 - 12:00 Uhr.
Die kompletten Planungsunterlagen werden auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/neustadt-sachsen/startseite zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Krankenhaus“ in Neustadt in Sachsen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an bauamt@neustadt-sachsen.de oder per Fax an 03596 569 290. Sie können auch bei der Stadt Neustadt in Sachsen, Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen, bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung wird hiermit bekannt gemacht.
Diese Veröffentlichung erscheint am 30. April 2026 im Amtsblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Neustadt in Sachsen, 29. April 2026