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Neustädter Anzeiger - Amts- und Heimatblatt der Stadt Neustadt in Sachsen
Ausgabe 9/2026
Amtliches
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Vollzug des Sächsischen Waldgesetzes vom 10.04.1992 und der Reitwegeverordnung vom 19.01.2016

Karte: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Maßstab 1 : 8000

 

Bekanntmachung des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Umverlegung eines Reitweges südlich des Polenzer Waldbades (Flämmigtweg)

Gemeinde: Neustadt, Gemarkung: Polenz 

Flurstücke: 1101/1, 1103/1, 1102, 1123, 1124, 1125/1

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Anhörung der beteiligten Waldbesitzer und der Betroffenen

gemäß§ 12 Abs. 1 SächsWaldG

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Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als zuständige untere Forstbehörde beabsichtigt, einen Reitwegeabschnitt in der Gemarkung Polenz wie folgt zu verlegen:

Siehe Kartenausschnitt im Anhang: blau und rot: bisheriger Reitwegeverlauf

rot: einzuziehender Reitwegeabschnitt, grün: neuer Reitwegeverlauf

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Die Änderung wurde beantragt, da der bisherige Reitwegeverlauf streckenweise über einen durch Fahrradfahrer, Fahrzeuge und Spaziergänger hoch frequentierten Abfuhrweg verläuft, Kurven teils schlecht einsehbar sind und hierdurch Gefahrensituationen entstehen können.

Die neue Reitwegeführung soll die Gefahren auf ein Minimum reduzieren. Allen Beteiligten bzw. Betroffenen wird die Möglichkeit gegeben, sich bis zum 15.05.2026 beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Referat Forst, zu äußern.

Bei Nichtäußerung wird davon ausgegangen, dass keine Bedenken gegen die Ausweisung bestehen.

gez. Susanne Kretzschmar,
Sachbearbeiterin Waldschutz