Beschluss-Nr.: 150/11/2022
Der Stadtrat der Stadt Neusalza-Spremberg beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 24.11.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB.
Beschluss-Nr.: 151/11/2022
Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ebersbacher Straße“ in der Fassung vom November 2022 und bestimmt ihn zur öffentlichen Auslegung. Die Verwaltung wird beauftragt, Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der Stadt Neusalza-Spremberg, auf der Internetseite der Stadt Neusalza-Spremberg und im Landesportal Sachsen öffentlich bekannt zu machen.
Beschluss-Nr.: 152/11/2022
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg ermächtigt den Bürgermeister, den Auftrag für die Rohbauarbeiten Mehrzweckraum KITA Spatzennest Friedersdorf an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, eventuelle Nachträge gemäß den Regelungen der Hauptsatzung nach vorheriger fachlicher Prüfung durch das IB zu beauftragen.
Der Stadtrat ist darüber zu unterrichten.
Beschluss-Nr.: 153/11/2022
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg ermächtigt den Bürgermeister, den Auftrag für die Architektenleistungen der Leistungsphase 1 - 8 im Zuge der Sanierung des Naturbeckens im Wald- und Erlebnisbad Neusalza-Spremberg an das Planungsbüro Baumgarten + Retzlaff Ingenieure GbR aus Bautzen, Martin-Hoop-Straße 2 zu erteilen. Die vorläufige Auftragssumme für alle Planungsleistungen beträgt nach Kostenschätzung 143.379,82 €.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, eventuelle Nachträge gemäß den Regelungen der Hauptsatzung nach vorheriger fachlicher Prüfung durch das IB zu beauftragen. Der Stadtrat ist darüber zu unterrichten.
Beschluss-Nr.: 154/11/2022
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt den als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten jährlichen Wirtschaftsplan für den körperschaftlichen Waldbesitz der Stadt Neusalza-Spremberg für das Wirtschaftsjahr 2023.
Beschluss-Nr.: 155/11/2022
Dem Bürgermeister wird auf der Grundlage des § 53 Abs. 2 der SächsGemO die Aufnahme eines Kredites bis zu einer Höhe von 400.000 € mit einer Laufzeit von 25 Jahren sowie einem Höchstzinssatz von 4,5 % übertragen.
Beschluss-Nr.: 156/11/2022
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage beiliegende Verordnung zur Regelung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage im Jahr 2022.