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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft für die Stadt Neusalza-Spremberg
Ausgabe 1/2023
Stadt Neusalza-Spremberg
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Öffentliche Bekanntmachung

Stadt Neusalza-Spremberg

Bebauungsplan „Wohngebiet Ebersbacher Straße“

öffentliche Auslegung

Planfassung vom November 2022

Der Stadtrat der Stadt Neusalza-Spremberg hat am 24.11.2022 den Aufstellungsbeschluss und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet Ebersbacher Straße“ im Ortsteil Friedersdorf gefasst.

Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit

vom 16.01.2023 bis einschließlich 17.02.2023

in der Stadtverwaltung Neusalza–Spremberg zu den dort üblichen Sprechzeiten, jeweils dienstags von 9:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 18:00 Uhr

und donnerstags von 9:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 17:00 Uhr statt.

Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB abgesehen.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Neusalza-Spremberg, Bauamt (Zimmer 1.02.), Kirchstraße 17, 02742 Neusalza-Spremberg abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Außerdem hat während der öffentlichen Auslegung jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und sich über allgemeine Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Neusalza-Spremberg unter www.neusalza-spremberg.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

Lehmann
Bürgermeister