Beschluss-Nr.: 98/11/2022
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Schönbach beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „PV-Anlage Starke Möbel GmbH“. |
| Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet Teile des Flurstückes 1143/8 der Gemarkung Schönbach. | |
| Der Bebauungsplan hat eine Gesamtgröße von ca. 0,61 ha und ist auf dem Übersichtsplan als Anlage des Aufstellungsbeschlusses dargestellt. | |
| 2. | Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
Beschluss-Nr.: 99/11/2022
Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „PV-Anlage Starke Möbel GmbH“ in der Fassung vom November 2022 und bestimmt ihn zur öffentlichen Auslegung.
Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 16.01.2023 bis einschließlich 17.02.2023 statt.
Parallel dazu wird durch das beauftragte Planungsbüro die Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt und im Internet öffentlich bekannt zu machen.
Beschluss-Nr.: 100/11/2022
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.
Beschluss-Nr.: 101/11/2022
Der Gemeinderat Schönbach beschließt folgende Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 24.11.2010.
§ 6 Abs. 1 - Steuersatz wird wie folgt neu gefasst:
Der Steuersatz für die Hundehaltung beträgt im Kalenderjahr
| a) | für den ersten Hund | 100,00 € |
| b) | für jeden weiteren Hund | 200,00 €. |
Die Änderung tritt ab dem 01.01.2023 in Kraft.