Aufgrund von § 8 Abs. 1 und 2 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG, SächsGVBI Jg. 2010 Bl-Nr. 14 S. 338 Fsn-Nr.: 601-10/2), in der aktuellen Fassung, wird durch Beschluss des Stadtrates zu Neusalza-Spremberg vom 16.11.2023 verordnet:
In der Stadt Neusalza-Spremberg dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen des Jahres 2023 geöffnet sein:
| Datum: | Verkaufszeitraum: | Anlass: |
| 10.12.2023 | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr | Weihnachtsmarkt |
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit nach § 11 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten dar und können mit einer Geldbuße bis zu 15.000,00 EUR geahndet werden.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
ausgefertigt am: 20.11.2023