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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft für die Stadt Neusalza-Spremberg
Ausgabe 1/2024
Stadt Neusalza-Spremberg
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Verordnung der Stadt Neusalza-Spremberg zur Regelung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage im Jahr 2023

Aufgrund von § 8 Abs. 1 und 2 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG, SächsGVBI Jg. 2010 Bl-Nr. 14 S. 338 Fsn-Nr.: 601-10/2), in der aktuellen Fassung, wird durch Beschluss des Stadtrates zu Neusalza-Spremberg vom 16.11.2023 verordnet:

§ 1

Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

In der Stadt Neusalza-Spremberg dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen des Jahres 2023 geöffnet sein:

Datum:

Verkaufszeitraum:

Anlass:

10.12.2023

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Weihnachtsmarkt

§ 2

Ordnungswidrigkeiten

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit nach § 11 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten dar und können mit einer Geldbuße bis zu 15.000,00 EUR geahndet werden.

§ 3

In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

ausgefertigt am: 20.11.2023

Matthias Lehmann
Bürgermeister