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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft für die Stadt Neusalza-Spremberg
Ausgabe 1/2025
Stadt Neusalza-Spremberg
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Information des Abwasserzweckverbands „Obere Spree“

Änderungen in der dezentralen Entsorgung und den Gebühren

Der Abwasserzweckverband weist darauf hin, dass die Betreiber dezentraler Abwasseranlagen in seinem Verbandsgebiet nach Abwassersatzung und nach § 50 SächsWG zur Überlassung anfallender Fäkalien, Klärschlämme und Abwässer verpflichtet sind. Die Inhalte von Kleinkläranlagen oder abflusslosen Sammelgruben sind bei Bedarf durch den AZV „Obere Spree“ entsorgen zu lassen. Der Bedarf ist durch regelmäßige Schlammspiegelmessungen und im Rahmen der Wartungen bei Kleinkläranlagen festzustellen. Abflusslose Sammelgruben sind dann zur Entleerung anzumelden, wenn die Grube bis zu 50 cm unter dem Zulauf gefüllt ist.

Die Entsorgung der Inhalte aus Sammelgruben und Kleinkläranlagen erfolgt ab dem 01.01.2025 im

gesamten Verbandsgebiet des AZV „Obere Spree“ durch die OLE Entsorgungs-GmbH, Pommritz, Am Bahnhof 23 a, 02627 Hochkirch.

Sie können die Entsorgung gern telefonisch unter 035939 81394 bei der OLE Entsorgungs-GmbH zu

den Sprechzeiten Montag bis Donnerstag 06:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag 06:00 Uhr bis 16:00 Uhr anmelden. Ebenso können Sie einen Entsorgungstermin auch per E-Mail vereinbaren. Hierzu wenden Sie sich an: info@ole-entsorgung.de.

Folgende fixe Entsorgungstermine für Gartenanlagen wurden ausschließlich für das Gebiet der Gemeinde Steinigtwolmsdorf festgelegt:

13.03.2025 / 10.04.2025 / 15.05.2025 / 05.06.2025 / 26.06.2025 / 10.07.2025 / 31.07.2025 /

28.08.2025 / 11.09.2025 / 02.10.2025 / 23.10.2025 / 24.10.2025 / 13.11.2025

Mit der 7. Satzung zur Änderung der Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung vom 6. Februar 2024 wurde eine Grundgebühr für dezentrale Anlagen festgesetzt und auf Grund gestiegener Aufwendungen die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung angepasst. Bei den in 2024 festgesetzten Vorauszahlungen wurden die veränderten Werte bereits berücksichtigt.

Gebührenart

Maßeinheit

bis 31.12.2023

seit 01.01.2024

Grundgebühr zentrale Schmutzwasserentsorgung

Größe des Wasserzählers z.B. Q3 4 im Monat

12,80 EUR

12,80 EUR

Schmutzwassergebühr zentrale Entsorgung

je m³ Wasserverbrauch

2,78 EUR

2,95 EUR

Niederschlagswassergebühr

je m² versiegelte und angeschlossene Fläche

0,71 EUR

0,79 EUR

Grundgebühr dezentrale Entsorgung

je Anlage im Monat

------

1,90 EUR

Gebühr abflusslose Sammelgruben

je m³

12,86 EUR

17,91 EUR

Gebühr sonstige Grundstücksentwässerungsanlagen

je m³

37,59 EUR

52,37 EUR

Die aktuelle Gebührenkalkulation umfasst die Jahre 2024 bis 2026.

Schirgiswalde-Kirschau, 02.12.2024

Michael Herfort
Verbandsvorsitzender