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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft für die Stadt Neusalza-Spremberg
Ausgabe 1/2025
Stadt Neusalza-Spremberg
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Grundsatzbeschluss zum Einsatz der Fördermittel für Leader-Kleinprojekte 2025

Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt, die Fördermittel aus dem Regionalbudget Zentrale Oberlausitz für Kleinprojekte im Jahr 2025 in Höhe von 12.600,00 € für die teilweise Erneuerung der Umwälzpumpen im Wald- und Erlebnisbad zu verwenden.

Verordnung der Stadt Neusalza-Spremberg zur Regelung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage im Jahr 2024

Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt die Verordnung zur Regelung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage im Jahr 2024.

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer – Hebesatzsatzung

Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer.

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Verordnung der Stadt Neusalza-Spremberg

zur Regelung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage

im Jahr 2024

Aufgrund von § 8 Abs. 1 und 2 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG, SächsGVBI Jg. 2010 Bl-Nr. 14 S. 338 Fsn-Nr.: 601-10/2), in der aktuellen Fassung, wird durch Beschluss des Stadtrates zu Neusalza-Spremberg vom 28.11.2024 verordnet:

§ 1

Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

In der Stadt Neusalza-Spremberg dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen des Jahres 2024 geöffnet sein:

Datum:

Verkaufszeitraum:

Anlass:

8.12.2024

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Weihnachtsmarkt

§ 2

Ordnungswidrigkeiten

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit nach § 11 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten dar und können mit einer Geldbuße bis zu 15.000,00 EUR geahndet werden.

§ 3

In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am 01.12.2024 in Kraft.

ausgefertigt am 29.11.2024

Matthias Lehmann
Bürgermeister