Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt, die Fördermittel aus dem Regionalbudget Zentrale Oberlausitz für Kleinprojekte im Jahr 2025 in Höhe von 12.600,00 € für die teilweise Erneuerung der Umwälzpumpen im Wald- und Erlebnisbad zu verwenden.
Verordnung der Stadt Neusalza-Spremberg zur Regelung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage im Jahr 2024
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt die Verordnung zur Regelung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage im Jahr 2024.
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer – Hebesatzsatzung
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer.
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Aufgrund von § 8 Abs. 1 und 2 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG, SächsGVBI Jg. 2010 Bl-Nr. 14 S. 338 Fsn-Nr.: 601-10/2), in der aktuellen Fassung, wird durch Beschluss des Stadtrates zu Neusalza-Spremberg vom 28.11.2024 verordnet:
In der Stadt Neusalza-Spremberg dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen des Jahres 2024 geöffnet sein:
| Datum: | Verkaufszeitraum: | Anlass: |
| 8.12.2024 | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr | Weihnachtsmarkt |
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit nach § 11 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten dar und können mit einer Geldbuße bis zu 15.000,00 EUR geahndet werden.
Diese Verordnung tritt am 01.12.2024 in Kraft.
ausgefertigt am 29.11.2024