Auf der Grundlage der in diesem Amtsblatt bekanntgemachten Hebesatzsatzungen erhalten Sie im Monat Januar neue Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 und Folgejahre.
Wir bitten Sie an dieser Stelle nochmals, wie bereits im Amtsblatt Dezember mitgeteilt, Ihre Steuerzahlungen ausschließlich auf Grundlage der neuen Steuerbescheide zu leisten.