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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft für die Stadt Neusalza-Spremberg
Ausgabe 10/2023
Gemeinde Dürrhennersdorf
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In der Geschichte unseres Dorfes geblättert

Brettmühle am Kuhberg um 1900

Teil 6

Spanndienste gab es vor allem zur Heranschaffung von Baumaterialien. „Ein Wagen hatte zwei Viertel Kalk oder zwanzig Schock Schindeln oder eine halbe Klafter Holz oder zwei Klötzer nach der Brettmühle zu laden.“ Ein Schock ist ein ein altes Zählmaß; 1 Schock = 5 Dutzend = 60 Stück und ein Klafter ist ein altes Maß für gestapeltes Holz. Im heutigen Gebrauch entspricht ein Klafter meist drei Raummetern. Traditionell unterscheidet sich die Größe eines Klafters regional und liegt meist zwischen drei und vier Raummetern.

Gespanne mit Buschstreu von der lawäldischen Seite des Kuhberges mußten zweimal, etwas hinterm Berge dreimal und vorn am Berge viermal in den Hof fahren. Die Gespanne zum Oberhof fuhren aus den „ Kiefrige vier und von der Grenze drei fuhren Streu in den Hof.“

„Ebenmäßig brächten sie die Kurfürstliche Rente nach Bautzen, deswegen am Diensten auch nichts abgekürzt, sondern sobald sie nach Hause, ihre Dienste wiederum verrichten müßten.“

„Sämtliche Bauern wären auch zu Walpurgis eine jährige Kalbe von der Herrschaft zu nehmen schuldig, und dieselbe, bis Vieh einstellig wird, zu behalten, wann ihnen aber kein Vieh gegeben würde, müßten sie davor ohne Entgelt ein Stück grob Garn spinnen. Zu diesen spinnen sie jährlich noch ein Stück, bekommen von diesen zu Lohne 1Groschen und 2Pfennige.“

Wöchentlich vier ganze und zwei halbe Tage Hofedienst! Eine Arbeitskraft wurde somit den Bauergut fünf ganze Tage lang entzogen. Dazu noch an den meisten Tagen ein Gespann. Wie sollte da der Bauer seine eigene Wirtschaft ordentlich betreuen? Das ließ die Herrschaft seine Sorge sein!

Nun geht aus einer späteren Fassung des Urbariums von 1794 hervor, dass die Bauern die Spannfuhren mit Ochsen statt mit Pferden machten. Das sollte nicht gelitten werden, bürgerte sich aber so sehr ein, daß sich die Gerichtsherrschaft zu einer „ausdrücklich bedungenen Einschränkung“ der früheren Bestimmungen bereit erklärte. Zur Bespannung der Wagen, in welchen Personen abzuholen und zurückzubringen waren, mußten Pferde gestellt werden, zu den Land- und Zechfuhren durften die Bauern Ochsen benutzen.

Mit den Gegenleistungen des Rittergutes für das Diensten war man wohl zufrieden, da alle Dorfleute an die bescheidenste Kost gewöhnt war. „Von einem Brote, so wie das Maß vorhanden, bekommt die Person jedesmal den fünften Teil. Zum Frühstück wird ihnen zwei Gerichte und eine Suppe. Zu Mittage zwei Gerichte und ein Eingebrocktes, dabei jedesmal die Person ein bißchen Brot. Wann den ganzen Tag gehauen wird, bekommen sie Vesperbrot, nämlich die Person ein bißchen, einen Quark und ein Eingebrocktes. Beim Getreideeinführen bekommt der Fuhrmann ein bißchen Brot und einen Quark. Wer nicht einführet, dessen Abraffer wird nicht gespeist, der aber einführen soll, dessen Abraffer geneust die Kost“

Die Gerichte bestanden aus gestampfter Hirse und Grütze, eingebrockt wurde in Bier und Mittelbier. So war auch die Kost des Gesindes.

Die Bauern hatten nicht nur den Hofedienst, sondern auch Geld- und Naturalzinsen zu leisten. Es gab zum Beispiel der Großbauer Petzoldt an Silberzins 7 Groschen und 9 Pfennige, an Zinskorn 4 Scheffel 1 Viertel 2 Metzen, an Zinshafer ebenfalls 4 Scheffel 1 Viertel 2 Metzen. Der Kleinbauer Seydel entrichtete an Silberzins 7 Groschen und 9 Pfennige, an Zinskorn 3 Scheffel, an Zinshafer 3 Scheffel, dazu drei Zinshühner. Die 18 Bauern brachten es zusammen auf 4 Taler 13 Groschen 8 Pfennige, sowie auf 40 Scheffel 2 viertel 1 Metze Korn, ebensoviel Hafer, 11 Hühner und 18 Stück unentgeltlich gesponnenes Garn. Bis zum Jahr 1855 kann ein Durchschnittswert von 55 Kilogramm für den Scheffel angenommen werden. Der Metzen ist der Name eines Hohlmaßes für Getreide und Salz verschiedener Größe.

Auch mußten sämtliche Bauern je einen Sack mit Ebereschenbeeren abgeben. Sollten sie keine Ebereschen haben mußten sie als Ersatz einen Scheffel Hafer entrichten. Eine besondere Verpflichtung für die Großbauern war das halten eines Jagdhundes. Die Gärtner waren besonders zu Handdiensten verpflichtet. Genannt sind als Großgärtner „Hannß Wunderlich, Michel Wüntzsche, die Christophs Pohlen. Als Kleingärtner Mattheß Wüntzsche, Jacob Elßner, Matthes Israel, Matthes Pursche, Hannß Pursche, Martin Israel, Matthes Wunderlich, Hannß Israel, Mattheus Dießner, Georg Wunderlich, Hannß Petzoldt, George Nudl, George Pursche, Hannß Schwehr, Matthes Seydel, Hannß Mücklisch, die Matthes Iraeln, Matthes Micklisch.“

Wenn sie gebraucht wurden mußten sie auf den Herrenhof erscheinen. Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Das Heumachen, Siedeschneiden, Getreidebinden und „Einpannseln“, Flachsbrechen und Flachshecheln, Holzschlagen, Reisig hacken und Dreschen kam ihnen zu. Sie taten es für die Kost, die mittags in zwei Gerichten und einem Eingebrockten „nebst dem gewöhnlichen Brote“, abends in Eingebrocktem oder Suppe bestand. „Dreschen um den 17. Scheffel und zwar drei in einer Scheunen, des Tages ein halbes Schock; wann sie am Hofetage dreschen, bekommen sie Frühstück und Mittagessen wie oben, auf den Abend eine Suppe oder Eingebrocktes.“

Was war nun der Unterschied zwischen den Bauer und den Gärtnern. Ein Gärtner war frei vom Flurzwang. Er war nicht der dorfgemeinschaftlichen Fruchtfolge unterworfen. Er hatte allerdings auch keinen Anteil an der Allmende, d.h. am gemeinsamen Wald, Weiden und Wiesen. Auf seinen eingezäunten Gärten kleinen Feldern, die gegen Abweiden geschützt werden durften, baute er Feldgemüse und Handelspflanzen, aber kein Getreide an.

Hartmut Klinger

Fortsetzung folgt!