Bleiben die Häusler. Sie sind in mehrere Gruppen eingeteilt und bis zum letzten erfaßt.
Christoph Höne, Mattheus Menzel, George Matz, Jacob Wünzsche, Christoph Israel, die Hannß Heincken, die Martin Piezschen, die Christoph Israeln, Hannß Wüntzsche und Christoph Ritzel „thun ebenmäßig täglich ungemeßne Handdienste, und zwar mit dem Rechen, bekommen ebenergestallt ihre Kost, sie seyn zu gantz oder zu halben Tagen wie die Gärthner“. Sie müssen „um den 17. Scheffel“ dreschen, wofür sie zur Kirmes ein Viertel Backkorn bekommen. Den Flachs jäten, raufen, rüffeln, ausbreiten, aufraffen, brechen und hecheln. Die Wiesen räumen, die Laub und Buschstreu „und was sich mit dem Rechen traktieren läßt, rechen helfen.“ Jeder spinnt zwei Stück flächsen Garn und erhält für jedes Stück 2 Groschen 4 Pfennige Lohn.
Elf andere Häusler, unter ihnen Martin Heincke, der Schulmeister, des Schulmeisters Frau und Hans Rudel der Tischler hatten „gesetzte Tage“ und mußten dazu Flächsen und ein Stück Mittelgarn spinnen. Der Schulmeister und der Tischler zahlten jeder 6 Groschen Schutzgeld und diensteten 18 Tage. Dann gab es vier Häusler, deren jeder 2 Taler 12 Groschen Dienstgeld, 6 Groschen Steuer abführen und ein Stück Mittelgarn spinnen mußten.
Es waren dann noch neun „ Gedings oder alte unvermögende“ Häusler übrig.
George Freund, die Chistoph Schneidern, die George Räpßgen, die Christoph Webern, die George Matzen, die Hannß Petzoltin, die Hannß Porschen, die Baltzer Wunderlichen, die Hannß Israelen, also meist Witwen. Von ihnen war nicht viel zu fordern. Sie mußten je ein Stück Flächsen Garn spinnen, beim Hopfenpflücken und bei der Schafschur helfen, und zwar „ohne Entgelt“
Zu diesen umfangreichen Dienst und Zinsleistungen kam nun noch der „Dienst der erbuntertänigen Kinder“, der Zwangdienst. „Sämtliche Erb Untertanen sind schuldig, ihre Kinder auf Verlangen auf dem Herrschaftlichen Hofe dienen zu lassen, und zwar jeden Sohn zwei Jahre, jede Tochter aber drei Jahre nacheinander.“ Der Lohn für den Knecht betrug jährlich sechs Reichstaler, und es wurde ihm ein Viertel Lein, wozu er den Samen geben mußte, unentgeltlich gesät.
Die Gesindeköchin erhielt zwei Taler, die übrigen Mägde einen Taler und zwölf Groschen jährlich, dazu fünf Ellen weißgebleichte flächsene, fünf Ellen gebleichte mittlere und sechs Ellen grobe rohe Leinwand, und einer jeden wurde gleichfalls ein Viertel Lein gesät, wozu sie den Samen gaben.“Dagegen sind aber auch sämtliche Hofemägde verbunden, abends für die Herrschaft zu spinnen, und zwar von der Kirchweihe bis zur Fastnacht jede Magd an fünf Abenden ein halbes Stück oder jeden Abend vierundzwanzig Gebind. Von Fastnacht bis Ostern aber jeden Abend nur eine Zaspel oder zwanzig Gebind.“
Nur wenn das Rittergut nicht alle Kräfte brauchte, gab es einem erbuntertänigen Kinde einen Gunstbrief, der ihm gestattete, anderswo einen Dienst anzunehmen.
Weiterhin ist genau dargestellt, wie das Gesinde beköstigt wurde am Wochentag, am Sonntag und am hohen Festtag. ‚Alles war genau festgeschrieben.
Wie ich bereits erwähnte, kaufte 1687 Ludwig Gebhardt Freiherr von Hoym, kurfürstlich sächsischer Kämmerer und Bergwerksdirektor, das Gut Dürrhennersdorf, den Niederen und den Oberen Hof. Aber wie ging es nun weiter? Die Herrschaft Derer von Hoym fiel zum großen Teile in die Regierungszeit August des Starken. Auch Anna Constantia Gräfin von der Cosel, eine geborene von Brockdorff, lebte zu dieser Zeit. Sie war am 17.Oktober 1680 in Depenau geboren und starb am 13. März 1765 auf der Burg Stolpen. Was hatte sie mit unserem Dürhennersdorf zu tun? Ich bekam vor Jahren ein Bild mit einen kleinen Artikel aus einem Jahrbuch von 1928. Es zeigte unseren Oberen Hof ( oben Abgebildet) mit der Schilderung das die Gräfin auf der Flucht nach Polen ( 1716 ) angeblich hier genächtigt hatte. Mir war dies bisher auch noch nicht bekannt. Mögliche Verbindungen könnten es geben, da sie in erster Ehe (verh. 1703–1706) mit Adolph Magnus Freiherr von Hoym, ab 1711 Reichsgraf von Hoym ein königlich-polnischer und kurfürstlich-sächsischer wirklicher Geheimer Rat, Kabinettsminister, General-Akzise-Inspektor und Obersteuerdirektor verheiratet war. Der ja der dritte Sohn von Ludwig Gebhardt Freiherr von Hoym war.
Ein weiterer Sohn Ludwig Gebhardt Freiherr Hoym hatte bereits am 23. September 1687 Dürrhennersdorf übernommen. Er diente dem Kurfürsten als Kammerdirektor. Er hatte die Güter Droyßig, Hoym und Burgscheidungen geerbt. Als kurfürstlich sächsischer Kammerdirektor kaufte er Wurschen, 1683 Niederschönbach, 1700 das Erblehngut Oberschönbach,1683 Lauba, 1685 Grünewald nebst Stella. Nach dem Erwerb von Dürrhennersdorf 1687 noch Ober und Niederspremberg und Neusalza. Versetzten ihn auch die Einkünfte aus den ersten Gütern in den Stand zu dieser riesigen Vermehrung des Grundbesitzes. So sah Friedrich August, der neue Kurfürst, dies etwas anders. Er ließ den Kammerdirektor wegen Verdachts der Unterschlagung verhaften. Anderthalb Jahre verbrachte von Hoym auf der Festung Königstein, dann wurde der Prozeß gegen eine Zahlung von 200 000 Talern niedergeschlagen. Er durfte nun sein altes Amt wieder übernehmen. Sein Sohn erbte 1711 Dürrhennersdorf. Karl Heinrich Graf von Hoym, der Dürrhennersdorfer Gutsherr von 1712 bis 1736, war eine der fesselndsten Gestalten seiner Zeit. Von den einundzwanzig Kindern, die sein Vater in vier Ehen gezeugt hatte, war er der jüngste am Leben gebliebene Sohn.