Vergabe von Lieferleistungen, Los 1, Fahrgestell/Aufbau Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt den Auftrag für die Lieferung eines Hilfs- und Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 an die Firma Rosenbauer Deutschland GmbH aus Luckenwalde zu vergeben. Der Auftragswert beträgt brutto 540.800,28 €.
Vergabe von Lieferleistungen, Los 2, Beladung Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt den Hauptauftrag für die Beladung des neuen HLF 20 mit einem Auftragswert von brutto 109.541,94 € an die Fa. Gesellschaft für Brandschutz und Sicherheit aus Luckenwalde, sowie die Lieferleistung für die hydraulischen Rettungsgeräte mit einem Auftragswert von brutto 37.674,21 € an die Fa. Brandschutztechnik Leipzig GmbH zu vergeben.
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Neusalza-Spremberg zum 31.12.2017
| 1. | Der Jahresabschluss der Stadt Neusalza-Spremberg zum 31.12.2017 wird gemäß § 88 c Abs. 2 in Verbindung mit § 88 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung bestehend aus der | |
| a) | Ergebnisrechnung (Anlage 1) mit | |
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| einem ordentlichen Ergebnis von | -462.949,72 € |
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| einem Sonderergebnis von | 12.373,62 € |
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| einem Gesamtergebnis von | -450.576,10 € |
Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses wurde in Höhe von 445.775,34 € Saldo – Fehlbetrag aus nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen – mit dem Basiskapital und der verbleibende Fehlbetrag mit 17.174,38 € mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren verrechnet. Insgesamt beträgt die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren somit unter Berücksichtigung des Rücklagenbestandes aus dem Jahr 2016 per 31.12.2017 2.663.884,23 €.
Der Überschuss des Sonderergebnisses per 31.12.2017 mit 12.373,62 € wird mit dem Vortrag des Fehlbetrages des Sonderergebnisses aus Vorjahren verrechnet. Der verbleibende Fehlbetrag des Sonderergebnisses aus Vorjahren mit 104.983,57 € wird mit dem Basiskapital verrechnet und beträgt unter Berücksichtigung des Bestandes aus dem Jahr 2016 per 31.12.2017 0,00 €. Das Basiskapital beträgt unter Berücksichtigung des Bestandes aus dem Jahr 2016 per 31.12.2017 14.230.915,72 €.
| b) | Finanzrechnung (Anlage 2) mit | |
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| einem Zahlungsmittelsaldo aus laufender | |
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| Verwaltungstätigkeit | -496.675,19 € |
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| einem Zahlungsmittelsaldo aus | |
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| Investitionstätigkeit | -1.393.385,54 € |
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| einem Zahlungsmittelsaldo aus | |
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| Finanzierungstätigkeit | 0,00 € |
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| Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen | -54.848,39 € |
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| einer Veränderung des Finanzmittelbestandes | |
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| von | -1.944.909,12 € |
| c) | Vermögensrechnung (Anlage 3) mit | |
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| einer Bilanzsumme von festgestellt. | 29.382.013,37 € |
| 2. | Der Bericht der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft vom 30.09.2024 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 der Stadt Neusalza-Spremberg wird zur Kenntnis genommen. |
Ermächtigung zur Aufnahme eines Kredites durch den Bürgermeister
Dem Bürgermeister wird auf der Grundlage des § 53 Abs. 2 der SächsGemO die Aufnahme eines Kredites bis zu einer Höhe von 517.600 € mit einer Laufzeit von 25 Jahren sowie einem Höchstzinssatz von 4,5 % übertragen.
1. Änderung der Elternbeitragssatzung der Stadt Neusalza-Spremberg
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg stimmt folgender 1. Änderung der Elternbeitragssatzung vom 24.06.2010 zu.
Die Anlage – Monatliche Elternbeiträge und weitere Entgelte – zu § 4 Abs. 7 der Elternbeitragssatzung der Stadt Neusalza-Spremberg wird ab 01.01.2025 entsprechend der Anlage 4 neu gefasst.
Die Änderung tritt ab 01.01.2025 in Kraft.