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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft für die Stadt Neusalza-Spremberg
Ausgabe 12/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und Informationen für die Mitgliedsgemeinden der Ve
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Information der Stadtverwaltung zur Grundsteuer ab 01.01.2025

Aufgrund der ab dem 01.01.2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Neubewertungen der Grundstücke.

Alle bisher ergangenen Grundsteuerbescheide zur Grundsteuer A und B sowie Ersatzbemessung verlieren zum 31.12.2024 Kraft Gesetz ihre Gültigkeit, somit entfallen auch die Folgefälligkeiten ab 2025 (§ 266 Abs. 4 Bewertungsgesetz).

Sofern für Ihren Grundbesitz die Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, erhalten Sie in jedem Fall Anfang 2025 von der Stadtverwaltung Neusalza-Spremberg einen neuen Grundsteuerbescheid.

Bitte leisten Sie keine Zahlungen ohne neuen Grundsteuerbescheid.

Sollten Sie bei einem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte bzw. passen Sie die Beträge und Fälligkeiten ab 2025 auf Grundlage des noch folgenden neuen Grundbescheides an.

Haben Sie der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Das SEPA-Lastschriftmandat behält weiterhin seine Gültigkeit. Die Beträge und Fälligkeiten für den Lastschrifteinzug entnehmen Sie bitte Ihrem neuen Grundsteuerbescheid.