Ermächtigung des Bürgermeisters zur Kündigung des Vertrages zur Trägerschaft der Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Friedersdorf
BV-Nr.: 42/08/2025
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg ermächtigt den Bürgermeister, den Vertrag zur Trägerschaft der Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Friedersdorf mit der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Oberlausitz e. V., Straße der Jugend 2 in 02708 Löbau fristgerecht zum 31.12.2026 zu kündigen.
Beschluss Forsteinrichtungswerk für den Wald der Stadt Neusalza-Spremberg, Planungszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2032
BV-Nr.: 43/10/2025
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt das Forsteinrichtungswerk für den Wald der Stadt Neusalza-Spremberg für den Planungszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2032.
Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Neusalza-Spremberg vom 31.12.2018
| BV-Nr.: 44/10/2025 | |
| 1. | Der Jahresabschluss der Stadt Neusalza-Spremberg zum 31.12.2018 wird gemäß § 88c Abs. 2 in Verbindung mit § 88 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung bestehend aus der |
| a) | Ergebnisrechnung (Anlage 1) mit |
| einem ordentlichen Ergebnis von — -303.780,31 € |
| einem Sonderergebnis von — 91.197,15 € |
| einem Gesamtergebnis von — -212.583,16 € |
| der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO — 320.314,76 € |
| einem verbleibenden Gesamtergebnis — 107.731,60 € |
| Unter Beachtung der voraussichtlichen Haushaltsentwicklung in den kommenden Jahren wird der maximal verrechnungsfähige Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO zur Stärkung der Rücklagen in voller Höhe (320.314,76 €) mit dem Basiskapital verrechnet und der Rücklage aus Überschüssen im ordentlichen Ergebnis zugeführt. Der Überschuss im Sonderergebnis wird in Höhe von 91.197,15 € der Rücklage aus Überschüssen im Sonderergebnis zugeführt. Der danach verbleibende Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -303.780,31 € wird durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen im ordentlichen Ergebnis gedeckt. |
| b) | Finanzrechnung (Anlage 2) mit einem Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit — 110.634,13 € |
| einem Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit — 27.697,31 € |
| einem Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit — 388.000,00 € |
| Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen — 16.668,61 € |
| einer Veränderung des Finanzmittelbestandes von — 543.000,05 € |
| c) | Vermögensrechnung (Anlage 3) mit einer Bilanzsumme von — 30.292.114,24 € |
| festgestellt. |
| Die Höhe des Basiskapitals und der Rücklagen können der Vermögensrechnung (Anlage 3) entnommen werden. |
| 2. | Der Bericht der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft vom 20.10.2025 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Stadt Neusalza-Spremberg wird zur Kenntnis genommen. |
Beschluss der Verordnung über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr 2025
BV- Nr.: 45/10/2025
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt die Verordnung zur Regelung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage im Jahr 2025.