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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft für die Stadt Neusalza-Spremberg
Ausgabe 12/2025
Stadt Neusalza-Spremberg
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Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 28.08.2025 und 30.10.2025

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Kündigung des Vertrages zur Trägerschaft der Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Friedersdorf

BV-Nr.: 42/08/2025

Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg ermächtigt den Bürgermeister, den Vertrag zur Trägerschaft der Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Friedersdorf mit der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Oberlausitz e. V., Straße der Jugend 2 in 02708 Löbau fristgerecht zum 31.12.2026 zu kündigen.

Beschluss Forsteinrichtungswerk für den Wald der Stadt Neusalza-Spremberg, Planungszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2032

BV-Nr.: 43/10/2025

Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt das Forsteinrichtungswerk für den Wald der Stadt Neusalza-Spremberg für den Planungszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2032.

Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Neusalza-Spremberg vom 31.12.2018

BV-Nr.: 44/10/2025

1.

Der Jahresabschluss der Stadt Neusalza-Spremberg zum 31.12.2018 wird gemäß § 88c Abs. 2 in Verbindung mit § 88 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung bestehend aus der

a)

Ergebnisrechnung (Anlage 1) mit

einem ordentlichen Ergebnis von  —  -303.780,31 €

einem Sonderergebnis von  —  91.197,15 €

einem Gesamtergebnis von  —  -212.583,16 €

der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO  —  320.314,76 €

einem verbleibenden Gesamtergebnis  —  107.731,60 €

Unter Beachtung der voraussichtlichen Haushaltsentwicklung in den kommenden Jahren wird der maximal verrechnungsfähige Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO zur Stärkung der Rücklagen in voller Höhe (320.314,76 €) mit dem Basiskapital verrechnet und der Rücklage aus Überschüssen im ordentlichen Ergebnis zugeführt. Der Überschuss im Sonderergebnis wird in Höhe von 91.197,15 € der Rücklage aus Überschüssen im Sonderergebnis zugeführt. Der danach verbleibende Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -303.780,31 € wird durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen im ordentlichen Ergebnis gedeckt.

b)

Finanzrechnung (Anlage 2) mit einem Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit  —  110.634,13 €

einem Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit  —  27.697,31 €

einem Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit  —  388.000,00 €

Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen  —  16.668,61 €

einer Veränderung des Finanzmittelbestandes von  —  543.000,05 €

c)

Vermögensrechnung (Anlage 3) mit einer Bilanzsumme von  —  30.292.114,24 €

festgestellt.

Die Höhe des Basiskapitals und der Rücklagen können der Vermögensrechnung (Anlage 3) entnommen werden.

2.

Der Bericht der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft vom 20.10.2025 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Stadt Neusalza-Spremberg wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss der Verordnung über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr 2025

BV- Nr.: 45/10/2025

Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt die Verordnung zur Regelung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage im Jahr 2025.