IG Ortsgeschichte
Heute eine Schrift von Walter Heinich, die in der Zeitung „Unsere Heimat“ Nr. 14, am 13. Juli 1928 erschien. Mit der Einsetzung eines Superintendenten für die Pfarrlehen im Amt Stolpen, zu dem auch unser Spremberg gehörte, sollte für Ordnung und Übersicht gesorgt werden, da es doch einiges an Unzulänglichkeiten gab. Interessant ist vielleicht auch zu erkennen, dass einzelnen Herrschaften im hier beschriebenen Bereich, Familiär verbandelt waren. Das betrifft die von Haugwitz, Rodewitz, Rechenberg.
„Die Pfarrlehen im Amte Stolpen 1559
von Walter Heinich
Im Jahre 1559 übernahm der Kurfürst von Sachsen, Vater August (siehe Ausschnitt eines Gemäldes von Lucas Cranach), vom Bischof zu Meißen das Amt Stolpen und trat dafür das Amt Mühlberg an der Elbe ab. In Bischofswerda wurde alsbald ein Superintendent eingesetzt, der zunächst die geistlichen und die Kirchenväter seines neuen Wirkungskreises nach Bischofswerda berief, bald darauf aber Kirchenvisitationen in allen Orten abhielt. Dabei verschaffte er sich auch über das Kirchenvermögen durch Befragen der Kirchgemeinden einen Überblick. Über seine Wahrnehmungen berichtete er an den Kurfürsten,Bericht von den Pfarrlehen im Amte Stolpen, wie die Leute in gehaltener Visitation ausgesagt und durch den Superintendenten localiter befunden, Anno 1559‘ (Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, Loc.32 550). Die weiter abgelegenen Kirchorte können wir in dieser Zeitung übergehen und wollen nur aus der näheren Umgebung berichten.
15. Putzka. Collator der Pfarren Christoff von Haugwitz zur Putzka. In Locati Visitation hat Caspar von Haugwitz zur Putzka seine Untertanen nicht lassen zur Kirche kommen, sondern ihnen an diesem Tage Hofearbeit aufgelegt.
16. Steinichtwolmsdorff. Collator der Pfarren Wolff von Haugwitz zu Steinichtwolmsdorff.
17. Spremberg. Collator der Pfarren Hennicke von Raußendorff, wegen seines Vatern, des älteren. Da ist lange keine Kirchenrechnung gehalten, und hat der Superintendent darin auch in Local Visitation keine Richtigkeit machen können, da die Edelleute sich nicht mit einander vergleichen wollen. Darum ist zu befehlen, daß sie sich (wegen der Kirchenrechnung) vergleichen.
18. Bischdorff. pp.
19. Wilten. Lehnherr der Pfarren, Christoff von Haugwitz zu Rodewitz. Die Rechenberge zu Beyersdorff sind dem Pfarrherren zu Wilten ziemlich 5 Schock Zins schuldig, habens in vielen Jahren nicht bezahlt. Der Superintendent hat ihnen der Hauptbrief (Schuldbrief) gezeigt. Darum sollte befohlen werden, daß sie des Vaters Brief lösen oder die Zinsengeben.
20. Beyersdorf. Mag vor Zeiten eine Pfarrkirche gewesen sein, denn noch (ist) ein Pfarracker und Holz, auch Wiesen und Garten zur Schreiberei (?) vorhanden, welche der Superintendent Localiter besichtigt. Hans und Balthasar, Gebrüder von Rechenberg zu Beyersdorf berichten, daß sie sämtlich die Pfarr zu verleihen (hätten). Der Pfarrherr zu Oppach, auf Königlich (Böhmischen) Boden, versorget diese Pfarre mit. Er berichtet, daß die genannten Lehnsherren den Dezem nehmen und das Pfarrholz genießen.
NB. Da wäre eine fleißige Nachforschung vonnöten, wie es um den Dezem stünde, auf daß der Seelsorger besser könnte gestellt werden, denn der Pfarrherr zu Oppach allein 4 mal des Jahres in der Kirchen das Abendmahl des Herrn hält und allein im Sommer in 14 Tagen einmal nachmittags den Katechismus predigt, so doch zu Beyersdorff (eine) so große Gemeinde als zu Oppach ist. Der Superintendent hat dem Pfarrherrn zu Oppach nichts ferner zu befehlen. Die Lehnsherren zu Oppach wollen auch nicht gestehen, daß der Pfarrherr zu Beyersdorf mhr tun soll.
21. Cunewalde soll mit dem Afterlehen ins Amt Stolpen gehören. Des Pfarrlehns halber weiß der Superintendent keinen weiteren Bericht, da er daselbst lokaliter zu visitieren keinen Befehl gehabt.
Erläuterungen:
Pfarrlehen: an einen Pfarrer als Lehen ausgegebene Pfarrkirche mit dem zugehörigen Pfarrgut , dann allgemein die Amtsstelle eines Pfarrers
„auf allen ... pfarlehen und widembdguetern ... sollen die oberkait und gericht ... dem churfursten ... von Sachsen ... zusteen …“
Superintendent: wörtlich:,Aufseher‘, Inhaber eines Leitungsamtes. Visitation (Beaufsichtigung) der Kirchenkreise.
Adelswappen aus „Johann Siebmachers Wappenbuch von 1605