Beschluss-Nr.: 21/11/2025
1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Schönbach zum 31.12.2018 wird gemäß § 88 c Abs. 2 in Verbindung mit § 88 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung bestehend aus der
| a) | Ergebnisrechnung (Anlage 1) mit | |
| einem ordentlichen Ergebnis von | -2.926,76 € | |
| einem Sonderergebnis von | -1.973,58 € | |
| einem Gesamtergebnis von | -4.900,34 € | |
| der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital | ||
| gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO | 172.582,85 € | |
| der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital | ||
| gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO | 194,08 € | |
| einem verbleibenden Gesamtergebnis | 167.876,59 € |
Unter Beachtung der voraussichtlichen Haushaltsentwicklung in den kommenden Jahren wird der maximal verrechnungsfähige Fehlbetrag gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO im ordentlichen Ergebnis und im Sonderergebnis mit insgesamt 172.776,93 € zur Stärkung der Rücklagen in voller Höhe mit dem Basiskapital verrechnet und der Rücklage aus Überschüssen im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 172.582,85 € sowie der Rücklage aus Überschüssen im Sonderergebnis in Höhe von 194,08 € zugeführt.
Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses (-2.926,76 €) wird durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Der Fehlbetrag des Sonderergebnisses per 31.12.2018 (-1.973,58 €) wird durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses gedeckt.
| b) | Finanzrechnung (Anlage 2) mit | |
| einem Zahlungsmittelsaldo aus laufender | ||
| Verwaltungstätigkeit | 330.433,69 € | |
| einem Zahlungsmittelsaldo aus | ||
| Investitionstätigkeit | 19.696,30 € | |
| einem Zahlungsmittelsaldo aus | ||
| Finanzierungstätigkeit | 169.283,26 € | |
| Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen | -4.267,15 € | |
| einer Veränderung des Finanzmittelbestandes | ||
| von | 515.146,10 € | |
| c) | Vermögensrechnung (Anlage 3) mit | |
| einer Bilanzsumme von | 11.065.276,59 € | |
| festgestellt. | ||
| Die Höhe des Basiskapitals und der Rücklagen können der Vermögensrechnung (Anlage 3) entnommen werden. | ||
2. Der Bericht der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft vom 30.09.2025 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Gemeinde Schönbach (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss-Nr.: 22/11/2025
Der Gemeinderat Schönbach stimmt der Beauftragung der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 bis 2023 einschließlich Kassenprüfung der Gemeinde Schönbach gemäß § 104 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 SächsGemO zu.