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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft für die Stadt Neusalza-Spremberg
Ausgabe 3/2023
Stadt Neusalza-Spremberg
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Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 19.01.2023

Beschluss-Nr.: 158/01/2023

1.

Der Jahresabschluss der Stadt Neusalza-Spremberg zum 31.12.2015 wird gemäß § 88 c Abs. 2 in Verbindung mit § 88 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung bestehend aus der

a)

Ergebnisrechnung (Anlage 1) mit

einem ordentlichen Ergebnis von

408.547,32 €

einem Sonderergebnis von

-38.302,17 €

einem Gesamtergebnis von

370.245,15 €

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt. Insgesamt beträgt diese somit unter Berücksichtigung des Rücklagenbestandes aus dem Jahr 2014 per 31.12.2015  — 1.491.928,18 €.

Der Fehlbetrag des Sonderergebnisses per 31.12.2015 in Höhe von 38.302,17 € wird auf die Folgejahre vorgetragen. Insgesamt beträgt dieser unter Berücksichtigung des Bestandes aus dem Jahr 2014 per 31.12.2015  — 136.679,49 €.

b)

Finanzrechnung (Anlage 2) mit einem Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

494.391,12 €

einem Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit

-370.640,42 €

einem Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit

0,00 €

einer Veränderung des Finanzmittelbestandes von

123.750,70 €

c)

Vermögensrechnung (Anlage 3) mit einer Bilanzsumme von

26.852.108,84 €

festgestellt.

2.

Der Bericht der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft vom 18.11.2022 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Stadt Neusalza-Spremberg wird zur Kenntnis genommen.

Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 - Ergebnisrechnung zum 31.12.2015

Anlage 2 - Finanzrechnung zum 31.12.2015

Anlage 3 - Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2015

Beschluss-Nr.: 159/01/2023

Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt, dass die mit Beschluss-Nr. 134/05/2022 festgelegten Entgelte für die Nutzung des Kunstrasenplatzes an der Turnhalle Friedersdorf:

-

Nutzungsentgelt für Trainings-/Spielbetrieb von Dritten/ortsfremden Vereinen ohne Flutlicht: — 60,00 €/Stunde

-

Nutzungsentgelt für Trainings-/Spielbetrieb von Dritten/ortsfremden Vereinen mit Flutlicht:  — 70,00 €/Stunde

-

für die Nutzung durch ortsansässige Vereine wird kein Entgelt erhoben bis zum 31.12.2024 weiterhin gelten.

Beschluss-Nr.: 160/01/2023

Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg ermächtigt den Bürgermeister zum Verkauf des Flurstückes Nr. 681/3 der Gemarkung Oberfriedersdorf mit einer Fläche von 506 m² mindestens zum festgestellten Verkehrswert von 80.008 € an die Eheleute Sandra und David Gebler. Die Kosten für den Verkauf tragen die Erwerber zuzgl. der Kosten für die Vermessung.

Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg stimmt der Belastung der Grundstücke vor Eigentumsübergang mit einem Grundpfandrecht zur Sicherung eines Darlehens (Belastungsvollmacht), welches ausschließlich der Finanzierung des Kaufpreises oder von Investitionen auf den veräußerten Grundstücken dient, zu.