Teil 9
Zur damaligen Zeit kam ein Rittergut mit fünf oder sechs Personen Gesinde aus, das Dorf leistete ja die meiste Arbeit. Wie sollte man die Arbeitskraft der Fröner ersetzen und das auf auf zwei Gütern im Dorf. Er verringerte sich diese Sorge, wenn er die Flur eines Gutes gleich zu zerschlagen begann. Dieses mußte das ungünstige Gut Oberdürrhennersdorf sein.
Darüber schreibt unser Oskar Schwär in seiner Chronik „Je kleinere Stücke er machte, um so mehr steigerte er die Nutzung der Fläche. Also durften nicht Bauernhufen geschaffen werden, sondern kleine Gärtner- und Häusler – stellen.Die Siedler konnten sich auf einigen Scheffeln Land ihre geringen Bedarf an Getreide und Hackfrüchten erbauen, im übrigen würden sie von der Leineweberei leben.
Die Flur des Oberen Gutes erstreckte sich am Ende von Dürrhennersdorf als eine ganz flache Mulde, durch die ein Wässerchen floß, nach Westen. Der Obere Hofebusch rahmte das Feld- und Wiesenland im Süden an der Friedersdorfer Grenze hin und im Westen ein. Der Frau Mutter Busch und der Eichbusch umschlossen dunkel den nordwestlichen Winkel, und vom Eichbusch aus zog sich das Flurstück „Bei dem Honigbaume“ nach dem Gutshof zu. Rechts und links des Wässerchens, das seine Quellen im Hofe- und Frau Mutter – Busche hatte, sollte je eine Reihe von Hausgrundstücken entstehen.
Siedlungslustige fanden sich damals. So wurde denn mit der Flurteilung begonnen, und zwar auf der südlichen Hälfte der freien Fläche. Die heißt darum heute noch die alte Seite. Die Parzellen verliefen vom Wasserlaufe schnurgerade nach dem südlichen Hofebusche. Sie waren schmal, aber lang und hatten jede einen Inhalt von vier Scheffeln Wiese und Feld.
Am 03. Juni 1778 erfolgte die erste Baustellenverschreibung. „ Seine Excellence Herr Peter August von Schoenberg etc. überläßt die auf Dero hiesigem Oberhofe sub Nr.14 befindliche Baustelle samt dazu geschlagenen vier Scheffel Feld und Wiesenwachs“ Johann Christian Rudolhen. Dies war der Anfang.
Zwei Tage später vollzogen Christian Wünsche sub Nr.2 und 3, also acht Scheffel, Johann George Zänker sub Nr.18, vier Scheffel, Hans Christoph Schindler sub Nr.5 und 6, also acht Scheffel, den Kauf. Am 31.August desselben Jahres erwarben Christian Matthes, Christian Profft, Hans George Israel sub Nr.12, Gottfried Israel sub Nr.11 ihre Baustellen, jede mit vier Scheffeln.
Sie hatten sich verpflichtet, ein Haus so bald als möglich zu erbauen. Die acht Genannten sind also die ersten Anbauer des Ortes gewesen. Im Juli 1779 kamen Gottfried Rötig sub Nr.15, Johann Michael Wagner sub Nr.13, Christian Traugott Sauermann sub Nr.19, Christian Röthig sub Nr.20, Christian Reichelt sub Nr.16 hinzu. Jeder nahm eine einfache Stelle, also vier Scheffel.
Der Gutsherr überließ ihnen das Land „erb- und eigen-thümlich ohne einiges Entgelt“ Sie hatten einen jährlichen Erbzins zu entrichten. Er betrug für jeden Scheffel zwei Taler. Die schweren Lasten, die den Dürrhennersdorfern nach und nach auferlegt worden waren, mutete Herr von Schoenberg den neuen Siedlern nicht zu. Nur einige geringe Verpflichtungen erhielten die Käufer: Abführung eines Beitrages zu jeder ausgeschriebenen Mundgutsteuer, von jedem Scheffel Land drei Pfennige; die jährliche Entrichtung eines Hutweidegeldes, von einer Kuh zwölf, von einer Kalbe sechs Groschen; die Erlegung eines jährlichen Schutzgeldes für jeden „Hausmann, auch beweibte Kinder und Pachter der Nahrung“ in Höhe von acht Groschen; die Erlegung des Herrschaftlichen Lehngeldes beim Kauf einer Nahrung nach fünf vom Hundert. Genau bestimmt wurde, wie weit jeder Anbauer sein Vieh treiben durfte, zu Beispiel für Johann Christian Rudolph: vom Hofebusch „bis an das Flößgen bei der Schaafbrücke“. Jagd und Schafhutung waren der Gnädigen Herrschaft zu verstatten. Verboten war jedem,“bei willkührlicher Strafe, in den der Herrschaft gehörigen Flößgen und Wassergraben des Fischens und Krebsens sich zu untersagen, die Wege zu verschmälern oder zu verbauen“. Die Anbauer sollten ihre Kinder möglichst im Ort festhalten, damit sie es taten, war für den Wegzug eines Kindes der Betrag von zwei Talern zu zahlen. Und noch eine wichtige Bestimmung stand im Vertrag: „ Die Hausbesitzer sind verpflichtet, ihren Branntweinbedarf, bei einem neuen Schock Strafe auf jeden Contraventionsfall, auf der Herrschaftlichen Branntweinbrennerei in Dürrhennersdorf zu erholen.“
Bei diesen Bedingungen bedeutete das Siedeln kein großes Wagnis für die Leute, und Herr von Schoenberg kam dabei zu einer höheren Verzinsung, wie wenn er das obere Gut selbst in Bewirtschaftung erhalten hätte. Er lieferte vielleicht zur Förderung des Werkes Baustoffe, wie es die Herrschaften früher auch getan, und ließ durch dienstpflichtige Dürrhennersdorfer die Fuhren besorgen. Da wuchs auf der Südseite 1778 und 1779 die ersten Häuserzeilen.
Das Dorf war gegründet. Nach einem Namen brauchte man nicht zu suchen: der Herr von Schoenberg hatte das Siedelwerk ins Leben gerufen, und also hieß der neue Ort Neuschoenberg.
Drei Jahre Später hatte die Neusiedlung schon sechzehn Anwesen, wie auch die Karte zeigt, die vom „ Churfürstlichen Sächsischen Gräntzcommissarius“ Christian Salomon Heinrich Hemmann für die Gerichtsherrschaft hergestellt wurde.
Und mehrere Baustellen waren wieder verschrieben worden: an Christian Gocht, Christian Wünsche, Gottlieb Reinwippe, Tobias Schuster, Gottfried Pursche. Einer wie der andere begründete sich eine Häuslernahrung, doch erwarben manche zwei, ja drei, sogar vier Parzellen, also acht oder zwölf oder sechzehn Scheffel Feld und Wiese.
Fortsetzung folgt!