Beschluss zum Neuabschluss Konzessionsvertrag Strom
Beschluss 51/01/2026
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt, dass der Konzessionsvertrag mit der SachsenEnergie AG über die Versorgung der Gemeinde Friedersdorf dem jetzigen Ortsteil Friedersdorf, für welchen die Stadt Neusalza-Spremberg nach der Eingliederung der Gemeinde Friedersdorf in die Stadt Neusalza-Spremberg ab 01.01.2008 die Rechtsnachfolgerin ist, mit Strom vorfristig mit Wirkung zum 31.03.2028 beendet werden soll.
Die Stadt Neusalza-Spremberg beabsichtigt, einen neuen Stromkonzessionsvertrag für das Gebiet der Stadt inklusive dem Ortsteil Friedersdorf mit einer 20-jährigen Laufzeit abzuschließen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Verfahren entsprechend § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz EnWG einzuleiten.
Abwägungsbeschluss Entwidmung Teilabschnitt Hinterer Dorfweg im OT Friedersdorf
Beschluss 52/01/2026
Der Stadtrat der Stadt Neusalza-Spremberg beschließt im Ergebnis der Abwägung, den vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise nicht zu folgen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, deren vorgebrachten Belange beschlussmäßig behandelt wurden, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Beschluss zur Entwidmung (Einziehung) eines Teilabschnittes Hinterer Dorfweg in der Gemarkung Niederfriedersdorf nach § 8 des Sächsischen Straßengesetzes
Beschluss 53/01/2026
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt, den Teilabschnitt des Hinteren Dorfweges zwischen Schulstraße und Einmündung Dorfstraße (am ehemaligen Niederkretscham) in der Gemarkung Niederfriedersdorf entsprechend § 8 Abs. 3 als öffentliche Straße zu entwidmen.
Die Entwidmung ist entsprechend öffentlich bekannt zu machen.
Grundsatzbeschluss zum Einsatz der Fördermittel Leader-Kleinprojekte 2026
Beschluss 54/01/2026
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt, die Fördermittel aus dem Regionalbudget Zentrale Oberlausitz für Kleinprojekte im Jahr 2026 in Höhe von 13.438,66 € für den Kauf eines neuen Bodensaugers im Wald- und Erlebnisbad zu verwenden.
Ermächtigungsbeschluss zum Erwerb des Flurstückes 553/2 der Gemarkung Neusalza-Spremberg
Beschluss 55/01/2026
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg ermächtigt den Bürgermeister, das Flurstück Nr. 553/2 mit einer Gesamtgröße von 8.537 qm der Gemarkung Neusalza-Spremberg zum Preis
von maximal 7.500,00 € zzgl. Grunderwerbskosten für die Stadt Neusalza-Spremberg zu erwerben.
Die außerplanmäßige Auszahlung wird aus Mitteln der Liquiditätsreserve gedeckt.