Walter Heinich (1876-1940)
IG Ortsgeschichte
In den diversen Veröffentlichungen Walter Heinichs findet sich in der Zeitung „Unsere Heimat“ Nr 5 vom 9. März 1928 ein Beitrag zu einer Erbregulierung aus dem Jahre 1735. Interessant, mit welcher Akribie und Gewissenhaftigkeit Nachlässe im Gerichtsbetrieb festgehalten wurden.
(2 Teile)
Beiträge zur Geschichte von Neusalza.
von Walter Heinich
„Eine Erbregulierung i. J. 1735.
Im Allgemeinen waren die Bürgerwohnungen um 1730 im Sachsenlande arm an Hausrat und Behagen, obgleich die letzten 20 Jahre einen bemerkenswerten Aufschwung gebracht hatten. Damit war zwar eine gewisse Wohnkultur in den größeren Städten entstanden, aber in den Kleinstädten lebte man noch in der Väter Weise.
Über den Hausrat und die Einrichtung einer Bürgerwohnung gibt uns ein Erbvergleich aus dem Jahre 1735 ein ziemlich gutes Bild. Dieser Vergleich ist im,Gerichtsbuch zu Neu-Salza Nr 3‘ im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden auf Seite 40 auf uns gekommen und dadurch bemerkenswert, daß er auch alle Kleinigkeiten aufführt.
Auf der Kirchgasse wohnte ein Buchbinder Johann Zischank. Vermutlich war er ziemlich wohlhabend und angesehen, denn die Akten nennen ihn ‚Herr Zischank‘. Außerdem war er der Schwieger- oder Stiefsohn des Bürgermeisters Zacharias Neitzsch. Dieser Zischank starb und hinterließ neben der Witwe ein dreijähriges Söhnchen. Durch Testament hatte Zischank verfügt, daß seine Frau Eleonora Tugendreich die 200 Taler, die sie in die Ehe gebracht hatte, erhalten, und der Sohn Johann Gotthard das Haus mit Zubehör erben solle. Aus nicht erkennbaren Gründen – vermutlich wollte sie sich wieder verheiraten – kauft darauf die Witwe dem Sohn sein Erbe ab und zahlt dafür 200 Taler aus. Man tauschte also mit gerichtlicher Genehmigung die Erbteile gegenseitig aus, so daß der Sohn das Kapital und die Witwe das Haus bekamen.
Dem Handwerke des Verstorbenen dienten folgende Gegenstände: Eine Marktbude mit zugehörigen Brettern, zwei Bücherkästen mit Anlagen, ein kleines Schränkchen mit Werkzeug.
An Hausmöbeln: Ein guter Tisch mit einer Decke und Schubladen, woran ein Schloß war. Ein Tisch in der oberen Stube, ein kleiner alter Tisch auf dem Boden, ein altes Tischel in einem Gewölbe. Ein guter beschlagener Schlafstuhl (also wohl ein gepolsterter Lehnstuhl?), vier alte beschlagene Stühle, drei alte hölzerne Stühle – davon einer ohne Lehne -, ein alter Nachtstuhl. Ein Tresor – Glasschrank – zu Gläsern, ein alter Teppich, ein altes Schränkchen. Damit schließt die Liste der Möbelstücke. Betten und Zubehör hatte wohl die Frau mit in die Ehe gebracht, sie mögen als Erbe an sie zurückgefallen sein. Aber wir vermissen Vorhänge und Wandbilder, Wanduhren und Zimmerbeleuchtung. Dafür ist aber vorhanden eine Sanduhr und eine blecherne Nachtlampe, sowie eine alte Laterne. An Küchengerät war vorhanden: Ein ganz neues Topfbrett, eine alte Würzbüchse, 6 hölzerne Teller, drei große und zwei kleine Waschfässer, ein neuer und ein alter Wasserständer, ein Paar neue und ein Paar alte Wasserkannen, eine Gießkanne, eine Waschleine, ein altes Wäsche-Körbchen, eine große und eine kleine Ofengabel, eine eiserne Kohlenschaufel und eine Zange, ein Blasebalg und Ofenkrücke, ein Bratspieß und ein Füßchen (wohl als Lagergestell für den Bratspieß).
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(Teil 1 von 2)