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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft für die Stadt Neusalza-Spremberg
Ausgabe 4/2025
Stadt Neusalza-Spremberg
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SR-Februar 2025

Beschluss der Wirtschaftspläne für den körperschaftlichen Waldbesitz 2025 und 2026

Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt die als Anlagen zur Beschlussvorlage beigefügten jährlichen Wirtschaftspläne für den körperschaftlichen Waldbesitz der Stadt Neusalza-Spremberg für die Wirtschaftsjahre 2025 und 2026.

Beschluss zu Bestätigung des Weiterleitungsvertrages ELT Planung KultHalt

Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt die Elektroplanung für die Leistungsphasen 5 – 9 in Form eines Weiterleitungsvertrages an das Planungsbüro Laban aus Reichenbach/OL zu vergeben. Der vorläufige Auftragswert der noch ausstehenden Planungsleistungen beträgt brutto 82.053,45 € zzgl. des vereinbarten Nebenkostensatzes in Höhe von 3 %.

Beschluss zur 1. Änderung der Betreuungssatzung und 2. Änderung der Elternbeitragssatzung der Stadt Neusalza-Spremberg

Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt folgende 1. Änderung der Betreuungssatzung vom 24.06.2010:

Im § 3 Abs. 1 Satz 1 wird im Bereich Kinderkrippen und Kindergärten innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeit

bis zu 7,5 Stunden

gestrichen.

Die Änderung tritt ab 01.08.2025 in Kraft.

Gleichzeitig beschließt der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg folgende 2. Änderung der Elternbeitragssatzung vom 24.06.2010 zuletzt geändert am 24.10.2024:

In der Anlage – Monatliche Elternbeiträge und weitere Entgelte – zu § 4 Abs. der Elternbeitragssatzung der Stadt Neusalza-Spremberg ab 01.01.2025 werden folgende Positionen gestrichen:

Kinderkrippe 7,5 Stunden täglich

Kindergarten 7,5 Stunden täglich

Die Änderung tritt ab 01.08.2025 in Kraft.

Beschlüsse über die Annahme von Spenden für die Stadt Neusalza-Spremberg und deren Einrichtungen Teil 1 und Teil 2

Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO beschließt der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg die Annahme der Spenden für die Stadt Neusalza-Spremberg und deren Einrichtungen.