Bestätigung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen Haushaltsjahre 2021/2022 – gesetzliche Grundlage: § 79 SächsGemO
Beschluss-Nr.: 172/04/2023
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg stimmt den in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 angefallenen überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (Haushaltsüberschreitungen) – soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Stadtratsbeschlüssen erfolgte – hiermit gemäß § 79 Abs. 1 der Sächs.GemO zu.
Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen – Ersatzneubau Stützmauer Zittauer Straße 51, Hochwasser 2021
Beschluss-Nr.: 173/04/2023
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt den Auftrag für den Ersatzneubau der Stützmauer an der Zittauer Straße 51 an die Firma Hermann Neitsch Nachfolger aus 02733 Cunewalde zu vergeben. Die vorläufige Auftragssumme beträgt 212.115,36 € brutto.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, eventuelle Nachträge gemäß den Regelungen der Hauptsatzung nach vorheriger fachlicher Prüfung durch das IB zu beauftragen. Der Stadtrat ist darüber zu unterrichten.
Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen – Tiefbauleistungen Kabelmontagen Straßenbeleuchtung OT Friedersdorf
Beschluss-Nr.: 174/04/2023
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt den Auftrag für die notwendige Mitverlegung der Straßenbeleuchtungskabel sowie das Herstellen der Lampenfundamente im OT Friedersdorf an der Dorfstraße an die Fa. SachsenNetze GmbH, Region Bautzen, zu vergeben. Die vorläufige Auftragssumme beträgt 76.202,20 € brutto.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, eventuelle Nachträge gemäß den Regelungen der Hauptsatzung nach vorheriger fachlicher Prüfung durch das IB zu beauftragen. Der Stadtrat ist darüber zu unterrichten.
Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen – Sanierung Naturbecken Wald- und Erlebnisbad, Los 1
Beschluss-Nr.: 175/04/2023
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt den Auftrag für das Los 1 Tiefbau / Stahlbetonarbeiten im Zuge der Sanierung des Naturbeckens im Wald- und Erlebnisbad an die Fa. SSB Schmidt Straßenbau aus Neusalza-Spremberg zu vergeben.
Die vorläufige Auftragssumme beträgt 417.847,84 € brutto.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, eventuelle Nachträge gemäß den Regelungen der Hauptsatzung nach vorheriger fachlicher Prüfung durch das IB zu beauftragen. Der Stadtrat ist darüber zu unterrichten.
Änderungsbeschluss zum Beschluss-Nr. 170/03/2023 – Erwerb der Flurstücke 313/1 und 313/4 Gemarkung Neusalza-Spremberg (Bautzener Str. 23)
Beschluss-Nr.: 176/04/2023
Der Beschluss-Nr: 170/03/2023 wird wie folgt geändert:
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg ermächtigt den Bürgermeister, die Flurstücke 313/1 und 313/4 der Gemarkung Neusalza-Spremberg (Bautzener Straße 23) zum Preis von 74.300,00€ zuzüglich Grunderwerbskosten zu erwerben.
Die außerplanmäßigen Auszahlungen sind über außerplanmäßige Einzahlungen bei Grundstücksveräußerungen gedeckt.