Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft für die Stadt Neusalza-Spremberg
Ausgabe 6/2023
Stadt Neusalza-Spremberg
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung über die Auslegung zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben „Rückbau der Eisenbahnüberführung km 15,008“ Bahn-km 14,960 bis 15,305 der Strecke 6215 Oberoderwitz - Wilthen in der Stadt Neusalza-Spremberg (Aktenzeichen: 521ppw/023-2023#002)

über die Auslegung zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben „Rückbau der Eisenbahnüberführung km 15,008“

Bahn-km 14,960 bis 15,305 der Strecke 6215 Oberoderwitz - Wilthen in der Stadt Neusalza-Spremberg

(Aktenzeichen: 521ppw/023-2023#002)

Das Vorhaben hat den Rückbau der Eisenbahnüberführung über einen nichtöffentlichen Weg mit Herstellung eines durchgehenden Bahnkörpers zum Gegenstand. In dem Zusammenhang sind die Errichtung und der Rückbau bauzeitlich erforderlicher Maßnahmen beziehungsweise Baubehelfe erforderlich. Neben Vermeidungsmaßnahmen sind auch entsprechende landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) vorgesehen.

Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB Netz AG, Regionalbereich Südost (Vorhabenträgerin), vom 06.01.2023 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Durch das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke in den Städten Neusalza-Spremberg und Ebersbach-Neugersdorf berührt.

Für das Vorhaben wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 09.03.2023 festgestellt, dass nach §§ 5 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen liegt in der Zeit vom 12.06.2023 bis einschließlich 11.07.2023 in der Stadtverwaltung Neusalza-Spremberg, Kirchstraße 17, EG Zimmer 1.02, 02742 Neusalza-Spremberg, während der folgenden Zeiten

am Montag

von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

am Dienstag

von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

am Donnerstag

von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Zeitgleich werden diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen auch auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/anhoerung (Planfeststellung Rückbau der Eisenbahnüberführung km 15,008 in Neusalza-Spremberg) zugänglich gemacht.

1.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist - bis einschließlich 25.07.2023 beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Dresden, August-Bebel-Str. 10, 01219 Dresden, oder bei der oben genannten Stadtverwaltung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.

Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).

Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG).

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.

2.

Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.

3.

Das Eisenbahn-Bundesamt kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen und der rechtzeitig abgebebenen Stellungnahmen verzichten (§ 18a Nr. 1 AEG). Findet ein Erörterungstermin statt, werden diese ortsüblich und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des Eisenbahn-Bundesamtes zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

4.

Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

5.

Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

6.

Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

7.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).

8.

Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren siehe unter https://www.eba.bund.de/datenschutzhinweise

01.06.2023

Lehmann
Bürgermeister