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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft für die Stadt Neusalza-Spremberg
Ausgabe 6/2026
Gemeinde Schönbach
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Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Schönbach für das Jahr 2026

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung der Gemeinde Schönbach

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 25.03.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

 

im Ergebnishaushalt mit dem

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Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

1.745.500 Euro

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Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

1.983.600 Euro

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Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

-238.100 Euro

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Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0 Euro

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Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 Euro

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Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

0 Euro

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Gesamtergebnis auf

-238.100 Euro

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Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

0 Euro

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Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

0 Euro

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Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß

§ 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

99.100 Euro

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Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß

§ 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

0 Euro

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veranschlagtes Gesamtergebnis auf

-139.000 Euro

im Finanzhaushalt mit dem

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.492.600 Euro

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.571.700 Euro

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Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der

Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-79.100 Euro

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

82.900 Euro

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

132.500 Euro

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Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-49.600 Euro

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Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss

oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der

Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-128.700 Euro

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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 Euro

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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 Euro

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Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 Euro

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Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf

121.300 Euro

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf

314.300 Euro

festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

400 Prozent

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

465 Prozent

Gewerbesteuer auf

390 Prozent

§ 6

Auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2026 entsprechend § 88b Sächsische Gemeindeordnung wird verzichtet.

Schönbach, den 27.04.2026

Petruttis
Bürgermeister

Das Landratsamt Görlitz, als Rechtsaufsichtsbehörde, hat am 23.04.2026 zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 der Gemeinde Schönbach, Beschluss Nr. 05/03/2026 vom 25.03.2026 folgenden Bescheid erlassen:

1.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Schönbach für das Haushaltsjahr 2026 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

2.

Der Bescheid ergeht kostenfrei.

Hinweis:

Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan 2026 zur Einsichtnahme im Zimmer EG/14 der Stadtverwaltung Neusalza-Spremberg, Kirchstraße 17, 02742 Neusalza-Spremberg, vom 03.06.2026 bis 11.06.2026 zu den Dienstzeiten aus.

Hinweis nach § 4 Abs. 4 Satz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs. GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.

der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

 

a)

die Rechtaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

 

b)

die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) wird hingewiesen.

Petruttis
Bürgermeister