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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft für die Stadt Neusalza-Spremberg
Ausgabe 6/2026
Stadt Neusalza-Spremberg
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Stadtratssitzung April 2026

Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 23.04.2026

Beschluss über die Zustimmung zum Vergleich aus dem Klageverfahren Stadt Neusalza-Spremberg./. Zurich Insurance Europe AG wegen Versicherungsleistung

Beschluss 67/03/2026

Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg stimmt dem Vergleichsangebot aus dem Klageverfahren Stadt Neusalza-Spremberg./. Zurich Insurance Europe Az. 1 O 157/25 vom 13.03.2026 zu.

Beschluss zur Übertragung der Trägerschaft der Kindertagesstätte „Spatzennest“, OT Friedersdorf

Beschluss 68/04/2026

Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt, mit Wirkung zum 01.01.2027 die Kindertagesstätte „Spatzennest“, Am Gemeindeberg 1, 02742 Neusalza-Spremberg OT Friedersdorf an die ASB Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH, Grenzweg 8, 02827 Görlitz zu übertragen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge hierfür (Rahmenvereinbarung zwischen Stadt und freiem Träger über die Aufbringung der Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtung gemäß § 17 Abs. 2 SächsKitaG und Mietvertrag) vorerst für die Dauer von max. zwei Jahren mit anschließender jährlicher Verlängerungsoption abzuschließen.

Beschluss zum Neuabschluss Konzessionsvertrag Gas

Beschluss 69/04/2026

Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt, dass der Konzessionsvertrag mit der SachsenEnergie AG über die Versorgung der Gemeinde Friedersdorf dem jetzigen Ortsteil Friedersdorf, für welchen die Stadt Neusalza-Spremberg nach der Eingliederung der Gemeinde Friedersdorf in die Stadt Neusalza-Spremberg ab 01.01.2008 die Rechtsnachfolgerin ist, mit Gas vorfristig mit Wirkung zum 31.03.2029 beendet werden soll.

Die Stadt Neusalza-Spremberg beabsichtigt, einen neuen Gaskonzessionsvertrag für das Gebiet der Stadt inklusive dem Ortsteil Friedersdorf mit einer 20-jährigen Laufzeit abzuschließen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Verfahren entsprechend § 46 Abs. 3. Energiewirtschaftsgesetz EnWG einzuleiten.

Beschluss über die Annahme von Spenden für die Stadt Neusalza-Spremberg und deren Einrichtungen

Beschluss 70/04/2026

Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO beschließt der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg die Annahme der Spenden für die Stadt Neusalza-Spremberg und deren Einrichtungen.

Ermächtigungsbeschluss zum Abschluss eines Erbteilschenkungsvertrages

Beschluss 71/04/2026

Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines Erbteilschenkungsvertrages mit Herrn S. über 40 % an den Flurstücken 380/1, 380/2, 381/1 und 381/2 der Gemarkung Neusalza-Spremberg mit einer Gesamtfläche von 5.500 qm (Kleingartenanlage Turnerstraße). Die Kosten der Erbteilübertragung werden von der Stadt getragen.

Die Deckung der Kosten der Erbteilübertragung erfolgt aus den geplanten Mitteln für Geschäftsaufwendungen im Bereich Liegenschaften – 111302.443103.