Die von den Stadträten der Stadt Neusalza-Spremberg und den Gemeinderäten der Gemeinden Dürrhennersdorf und Schönbach beschlossenen Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 beim Amtsgericht Zittau liegen in der Zeit vom 03.07.2023 bis 14.07.2023 bei der Stadtverwaltung Neusalza-Spremberg, Melde- und Passamt, Zimmer 1.04, Kirchstraße 17, 02742 Neusalza-Spremberg öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden dürften oder nach §§ 33 und 34 Gerichtsverfassungs-gesetz nicht aufgenommen werden sollten.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Neusalza-Spremberg, Melde- und Passamt, EG/04, Kirchstraße 17, 02742 Neusalza-Spremberg oder beim Amtsgericht Zittau, Lessingstraße 1, 027063 Zittau, zu erheben.