Änderungsbeschluss zum Beschluss-Nr. 68/04/2026 – Übertragung der Trägerschaft der Kita „Spatzennest“ OT Friedersdorf
Beschluss 72/05/2026
Der Beschluss-Nr. 68/04/2026 vom 23.04.2026 wird wie folgt geändert:
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt, mit Wirkung zum 01.01.2027 die Kindertagesstätte „Spatzennest“, Am Gemeindeberg 1, 02742 Neusalza-Spremberg OT Friedersdorf an den Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Bahnhofstraße 13, 02779 Großschönau zu übertragen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge hierfür (Rahmenvereinbarung zwischen Stadt und freiem Träger über die Aufbringung der Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtung gemäß § 17 Absatz 2 SächsKitaG und Mietvertrag) vorerst für die Dauer von max. zwei Jahren mit anschließender jährlicher Verlängerungsoption abzuschließen.
Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen Kult.Halt – Innenputz und Innendämmung
Beschluss 73/05/2026
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt, den Auftrag für die Herstellung der Innenwanddämmung und den Innenputz für die Baumaßnahme Kult.Halt an die Fa. NB-Bauträger GmbH aus Sohland/Spree zu vergeben.
Der vorläufige Auftragswert beträgt 246.321,41 € brutto.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, eventuelle Nachträge gemäß den Regelungen der Hauptsatzung nach vorheriger fachlicher Prüfung durch das IB zu beauftragen. Der Stadtrat ist darüber zu unterrichten.
Grundsatzbeschluss zur gemeinsamen Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung
Beschluss 74/05/2026
| 1. | Die Stadt Neusalza-Spremberg wird die Wärmeplanung gemeinsam mit der Gemeinde Dürrhennersdorf und der Gemeinde Schönbach in einem sogenannten Planungskonvoi durchführen. |
| 2. | Die Stadtverwaltung Neusalza-Spremberg wird beauftragt, die Ausschreibung des Dienstleisters vorzunehmen und alle weiteren notwendigen Schritte für die Erstellung der Wärmeplanung innerhalb der gesetzlichen Fristen zu treffen. |
| 3. | Die finanziellen Auswirkungen für die Erstellung der Wärmeplanung sind im erforderlichen Umfang in den Haushalten der Folgejahre einzuplanen. |
| 4. | Der Bürgermeister wird ermächtigt, die als Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung zu gemeinsamen Kommunalen Wärmeplanung zu unterzeichnen. |