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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft für die Stadt Neusalza-Spremberg
Ausgabe 7/2026
Stadt Neusalza-Spremberg
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Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 18.06.2026

Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen Kult.Halt – Trockenbauwände

Beschluss 75/06/2026

Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt den Auftrag für das Los 316 – Trockenbau Wände im Zuge der Gesamtbaumaßnahmen zum Kult.Halt Neusalza-Spremberg an die Fa. Nostitz & Partner BU GmbH aus 02692 Großpostwitz, OT Ebendörfel zu vergeben.

Die vorläufige Auftragssumme beträgt 90.972,68 € brutto.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, eventuelle Nachträge gemäß den Regelungen der Hauptsatzung nach vorheriger fachlicher Prüfung durch das IB zu beauftragen. Der Stadtrat ist darüber zu unterrichten.

Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen Kult.Halt – Fassadenarbeiten

Beschluss 76/06/2026

Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg ermächtigt den Bürgermeister den Auftrag für die Fassadenarbeiten (Los 314) zum Kult.Halt Neusalza-Spremberg an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, eventuelle Nachträge gemäß den Regelungen der Hauptsatzung nach vorheriger fachlicher Prüfung durch das IB zu beauftragen.

Der Stadtrat ist darüber zu unterrichten.

Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Neusalza-Spremberg zum 31.12.2019

Beschluss 77/06/2026

1.

Der Jahresabschluss der Stadt Neusalza-Spremberg zum 31.12.2019 wird gemäß § 88 c Abs. 2 in Verbindung mit § 88 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung bestehend aus der

a)

Ergebnisrechnung (Anlage 1) mit

einem ordentlichen Ergebnis von 

einem Sonderergebnis von

einem Gesamtergebnis von

der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO

der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO

einem verbleibenden Gesamtergebnis

Unter Beachtung der voraussichtlichen Haushaltsentwicklung in den kommenden Jahren wird der maximal verrechnungsfähige Fehlbetrag gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO im ordentlichen Ergebnis und im Sonderergebnis mit insgesamt 236.025,14 € zur Stärkung der Rücklagen in voller Höhe mit dem Basiskapital verrechnet. Das verbleibende Gesamtergebnis in Höhe von 652.439,21 € wird in Höhe von 552.827,29 € der Rücklage aus Überschüssen im ordentlichen Ergebnis und in Höhe von 99.611,92 € der Rücklage aus Überschüssen im Sonderergebnis zugeführt.

b)

Finanzrechnung (Anlage 2) mit einem Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 

einem Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit

einem Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit

Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen

einer Veränderung des Finanzmittelbestandes von

c)

Vermögensrechnung (Anlage 3) mit einer Bilanzsumme von 

festgestellt.

Die Höhe des Basiskapitals und der Rücklagen können der Vermögensrechnung (Anlage 3) entnommen werden.

2.

Der Bericht der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft vom 29.05.2026über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Stadt Neusalza-Spremberg wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss Neufassung Bekanntmachungssatzung der Stadt Neusalza-Spremberg

Beschluss 78/06/2026

Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt die Neufassung der Bekanntmachungssatzung der Stadt Neusalza-Spremberg.