Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen Kult.Halt – Trockenbauwände
Beschluss 75/06/2026
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt den Auftrag für das Los 316 – Trockenbau Wände im Zuge der Gesamtbaumaßnahmen zum Kult.Halt Neusalza-Spremberg an die Fa. Nostitz & Partner BU GmbH aus 02692 Großpostwitz, OT Ebendörfel zu vergeben.
Die vorläufige Auftragssumme beträgt 90.972,68 € brutto.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, eventuelle Nachträge gemäß den Regelungen der Hauptsatzung nach vorheriger fachlicher Prüfung durch das IB zu beauftragen. Der Stadtrat ist darüber zu unterrichten.
Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen Kult.Halt – Fassadenarbeiten
Beschluss 76/06/2026
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg ermächtigt den Bürgermeister den Auftrag für die Fassadenarbeiten (Los 314) zum Kult.Halt Neusalza-Spremberg an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, eventuelle Nachträge gemäß den Regelungen der Hauptsatzung nach vorheriger fachlicher Prüfung durch das IB zu beauftragen.
Der Stadtrat ist darüber zu unterrichten.
| Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Neusalza-Spremberg zum 31.12.2019 | |||
| Beschluss 77/06/2026 | |||
| 1. | Der Jahresabschluss der Stadt Neusalza-Spremberg zum 31.12.2019 wird gemäß § 88 c Abs. 2 in Verbindung mit § 88 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung bestehend aus der | ||
| a) | Ergebnisrechnung (Anlage 1) mit | |
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| einem ordentlichen Ergebnis von | 519.660,74 € |
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| einem Sonderergebnis von | -103.246,67 € |
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| einem Gesamtergebnis von | 416.414,07 € |
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| der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO | 136.413,22 € |
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| der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO | 99.611,92 € |
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| einem verbleibenden Gesamtergebnis | 652.439,21 € |
| Unter Beachtung der voraussichtlichen Haushaltsentwicklung in den kommenden Jahren wird der maximal verrechnungsfähige Fehlbetrag gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO im ordentlichen Ergebnis und im Sonderergebnis mit insgesamt 236.025,14 € zur Stärkung der Rücklagen in voller Höhe mit dem Basiskapital verrechnet. Das verbleibende Gesamtergebnis in Höhe von 652.439,21 € wird in Höhe von 552.827,29 € der Rücklage aus Überschüssen im ordentlichen Ergebnis und in Höhe von 99.611,92 € der Rücklage aus Überschüssen im Sonderergebnis zugeführt. | ||
| b) | Finanzrechnung (Anlage 2) mit einem Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 946.378,96 € |
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| einem Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit | 136.763,59 € |
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| einem Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit | 371.200,00 € |
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| Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen | 26.808,88 € |
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| einer Veränderung des Finanzmittelbestandes von | 1.481.151,43 € |
| c) | Vermögensrechnung (Anlage 3) mit einer Bilanzsumme von | 32.329.952,45 € |
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| festgestellt. | |
| Die Höhe des Basiskapitals und der Rücklagen können der Vermögensrechnung (Anlage 3) entnommen werden. | ||
| 2. | Der Bericht der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft vom 29.05.2026über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Stadt Neusalza-Spremberg wird zur Kenntnis genommen. | ||
Beschluss Neufassung Bekanntmachungssatzung der Stadt Neusalza-Spremberg
Beschluss 78/06/2026
Der Stadtrat zu Neusalza-Spremberg beschließt die Neufassung der Bekanntmachungssatzung der Stadt Neusalza-Spremberg.