Grenzen der Flurstücke in der Stadt Neusalza-Spremberg Gemarkung Neusalza-Spremberg: 179/1, 179/2, 225/1, 225/2, 239, 242/14, 245/2, 255, 256, 257/1, 257/2, 257/3, 258/1, 280/1, 280/2, 283/5, 283/12, 283/13, 283/16, 283/17, 373/5, 373/10, 240/2, 242/9, 242/10, 242/12, 242/13, 242/15, 242/16, 244, 283/16, 289, 245/1, 245/2, 250, 251, 254, 284, 258/2, 261/1, 261/2, 281, 282, 285, 286, 287, 288, 291
wurden durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt. Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungsgesetz – SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271) in der jeweils geltenden Fassung
Die Ergebnisse liegen ab dem
02.09.2024 bis zum 02.10.2024
in meinen Geschäftsräumen:
Rosa-Luxemburg-Straße 29a in 02763 Zittau
in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
von Montag bis Freitag
und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
am Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag
sowie 13.00 bis 17.00 Uhr
am Dienstag oder nach Absprache
zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 Abs. 1 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 03583 572210 oder der E-Mail-Adresse: info@vb-prochaska.de zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch eingelegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir oder dem Landesamt für Geobasisinformation Sachsen, Postfach 100244 in 01072 Dresden einzulegen.
Zittau, den 04.07.2024