Bis zum 30. November 2025 können wieder Anträge für Fördermittel u. a. in folgenden Themenbereichen eingereicht werden:
| - | Sanierungsmaßnahmen an gewerblichen Gebäuden (Handwerk, Dienstleistungen, Nahversorger) |
| - | Sanierung leerstehender Wohngebäude (kann auch mit mindestens 70-jähriger Person bewohnt sein) |
| - | Abbruchmaßnahmen |
| - | Teichsanierung, Starkregenschutzmaßnahmen |
| - | Sanierung öffentlicher Einrichtungen, Vereinsgebäude und Freianlagen |
| - | Erhalt des kulturellen Erbes |
| - | Erstellung von Konzepten, Studien |
| - | Vorhaben zur qualitativen Verbesserung von Informations-/ Publizitäts- und Vernetzungsangeboten |
Antragsberechtigt sind private Antragsteller, Unternehmen, Vereine, soziale Trägerschaften und Kirchen.
Einzureichen sind die Anträge vom 15. Juni 2025 bis 30. November 2025 beim Regionalmanagement. Bevor Sie Ihre Unterlagen einreichen, können Sie sich dort auch gern kostenlos zu den Antragsbedingungen beraten lassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.zentrale-oberlausitz.de unter - Fördermittel - oder Sie nehmen Kontakt zu Frau Augustin oder Frau Mücke vom Regionalmanagement unter Tel. 03585-2198580 oder per E-Mail info@zentrale-oberlausitz.de auf.
Thomas Martolock | Roland Höhne |
Vereinsvorsitzender | Stellvertreter |
Verein Ländliche Entwicklung Zentrale Oberlausitz e.V. | |
| |