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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft für die Stadt Neusalza-Spremberg
Ausgabe 9/2023
Gemeinde Dürrhennersdorf
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In der Geschichte unseres Dorfes geblättert

Der Obere Hof um 1900

Teil 5

Das Jahr 1562 besiegelte auch das Los der Dürrhennersdorfer. Es schenkte den Rittergutsherren die „oberste Gerichtsbarkeit“. Die Häusler und Gärtner wurden zu Diensten und Zinsen verpflichtet wie die Bauern. In den Aufstellungen, die nun für Verkauf oder Verpachtung eines Ritterguts gemacht wurden, bildeten die „Dienstbarkeit der Untertanen“ neben den verschiedenen Nutzungszweigen einen der Hauptwerte. Es wurde also die Arbeitskraft der Dorfeinwohnerschaft mitverkauft oder mitverpachtet.

Als im Januar 1582 ein Caspar von Gersdorff „Guth und Rittersitz“ Dürrhennersdorf verkaufte, hieß es im Vertrag : „mit Gertten, Äckern und Wiesen, mit ober und Niedergerichten, Rechten, Leutten, Zinsen und Diensten, Weiden, Schäfreyen, Wasser, Wasserläufen, Brunnen, Teichen und Teichstädten, Mühlen, Mühlstetten, wilden Fischereyen, Purschen, Höltzen, Jagdten, Herrlichkeiten und allen und jeden Zu- und eingehörigen.“

Christoph von Luttitz erwarb 1619 von Caspar Christoph von Gersdorff das Obere Gut, 1620 von Hans Christophs von Gersdorff Bruder das Niedere Gut. Am 14. Februar 1628 wurde ihm der Lehnbrief ausgestellt, er erhielt beide Güter „zu rechtem Mannlehn“.

Christoph von Luttitz starb 1636. Im selben Jahr verstarb auch sein Sohn Wolf Abraham, dem in Dürrhennersdorf eine Tochter Anna Dorothea geschenkt wurde. Nun erbte dessen Bruder Hans Christoph von Luttitz Dürrhennersdorf. Da er noch unmündig war, übernahm zunächst seine Mutter, dann Benno von Luttitz auf Räckelwitz und Jeßnitz die Herrschaft, bis er 1644 mit beidenGütern belehnt wurde. In diesem Vertrage sind die Untertanendienste als Robotten bezeichnet. Nach Hans Christophs Tode war seine Witwe Sophia Helena Besitzerin. Sie bat, weil sie außer vier Töchter nur ihren mittelsten Sohn Hans Adolph hatte, den Kurfürsten, die Güter Weidlitz, Luga, Dürrhennersdorf in Weiber-,Spill und Kunkellehen zu verwandeln. Das geschah. Wenn nun ihr Sohn ohne Leibeserben blieb, so fielen nach seinem Tode die Güter seinen Schwestern zu. Hans Christoph wurde nach erlangter Mündigkeit 1673 belehnt. Schon im nächsten Jahre mußte er Luga verkaufen, und 1687 verlor er auch Dürrhennersdorf. Bereits 1674 hatte er der Stadt Löbau Dürrhennersdorf für 20000 Taler angeboten. Die Stadt sah sich aber nicht in der Lage, den Kauf abzuschließen.

1687 kaufte Ludwig Gebhardt Freiherr von Hoym, kurfürstlich sächsischer Kämmerer und Bergwerksdirektor, das Gut Dürrhennersdorf, den Niederen und den Oberen Hof.

Unter der Herrschaft von Gersdorff waren die Hofedienste noch gering gewesen. So wurden in einem Jahr „elf Sicheln“, womit elf Handdienste auf dem Felde gemeint waren, verlangt. Die Nachfolger steigerten die Lasten.

Ludwig Gebhardt Freiherr von Hoym verlangte, was der vom Kurfürsten anerkannte Landesbrauch nur gestattete. So wurde das Urbarium von 1687, das „der sämtlichen Dürrhennersdorffischen Unterthanen Dienst, Beschwehr und Schuldigkeiten“ enthält. Es legt die Verpflichtungen einzeln für Bauern, Gärtner und Häusler fest und vergißt auch die Unvermögenden nicht!

Die neun Großbauern Mattheß Petzoldt, George Weber, Caspar Freundt, George Wüntzsche, Michel Pursche, Christoph Israel, George Pursche, Hannß Israel, Christtoph Wünzsche und die neun Kleinbauern Mattheß Wüntzsche, Mattheß Seydel, Christoph Schneider, Christoph Nudel, Christoph Pursche, Michael Wünzsche, Hannß Freund, Christoph Reyftin, Hannß Seydel verrichten wöchentlich vier ganze und zwei halbe Tage „mit dem Zuge, jedes Gespann von vier Stunden, doch solchergestalt, wenn ihnen den ganzen Tag auf dem dem Acker geboten wird, erscheinen sie vormittags mit dem Pfluge oder mit dem Ruhrhacken, nachmittags mit den Eggen, Freitags und Sonnabends, da sie halbe Tage tun, nachmittags mit der Hand“. „In der Gras- und Getreideernte erscheinen sie mit der Sonne Aufgang, bringen jedweder einen Abraffer, wenn sie den ganzen Tag hauen, auch das Dengelzeug, bei der Sense der Mäder auch einen Rechen mit, und müssen sie bei der Gras-, Getreide- als auch Grummeternte fahren bis in die Nacht, ja, weil was im Felde ist, ab- oder hereinholen.“ Ein Drei-Pferdner ladet ein Schock, ein Zwei-Pferdner drei Mandeln. So ist die Lademenge auch für Dünger- und Holzfuhren genau bestimmt.

Die Bauern mussten für die Herrschaft auch die Fuhren über Land machen. Eine Fuhre nach Löbau galt als eine Tagesleistung. Wer nach Bautzen, Görlitz oder Zittau mit Getreide fuhr, konnte den folgenden Tag zu Hause bleiben. „Wenn sie aber nach Dresden oder ander dergleichen Orte führen, bleiben sie bei ihrer Heimkunft zwei Tage zu Hause, und würde ihnen freigelassen, ob sie des Tages vorher dem Vieh Gutes tun und ihr Futter zurechtmachen, zu Hause bleiben wollten, so würde alsdann denen, die solches verlangten, bei ihrer Heimkunft noch ein Tag passiert.“

Hartmut Klinger

Fortsetzung folgt!