| Beschluss-Nr.: 16/07/2026 | ||
| 1. | Der Jahresabschluss der Gemeinde Schönbach zum 31.12.2019 wird gemäß § 88 c Abs. 2 in Verbindung mit § 88 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) nach Durchführung der örtlichen Prüfung bestehend aus der | |
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| a) | Ergebnisrechnung (Anlage 1) mit |
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| einem ordentlichen Ergebnis von 152.514,59 € |
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| einem Sonderergebnis von -1,00 € |
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| einem Gesamtergebnis von 152.513,59 € |
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| der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO 180.374,85 € |
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| der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO 1,00 € |
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| einem verbleibenden Gesamtergebnis 332.889,44 € |
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| Unter Beachtung der voraussichtlichen Haushaltsentwicklung in den kommenden Jahren wird der maximal verrechnungsfähige Fehlbetrag gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO im ordentlichen Ergebnis und im Sonderergebnis mit insgesamt 180.375,85 € zur Stärkung der Rücklagen in voller Höhe mit dem Basiskapital verrechnet. Das verbleibende Gesamtergebnis in Höhe von 332.889,44 € inklusive des Überschusses aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 152.514,59 € wird in Höhe von 332.888,44 € der Rücklage aus Überschüssen im ordentlichen Ergebnis und in Höhe von 1,00 € der Rücklage aus Überschüssen im Sonderergebnis zugeführt. Der Fehlbetrag des Sonderergebnisses per 31.12.2019 (-1,00 €) wird durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses gedeckt. | |
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| b) | Finanzrechnung (Anlage 2) mit |
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| einem Zahlungsmittelsaldo aus laufender |
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| Verwaltungstätigkeit 323.576,65 € |
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| einem Zahlungsmittelsaldo aus |
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| Investitionstätigkeit -691.405,26 € |
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| einem Zahlungsmittelsaldo aus |
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| Finanzierungstätigkeit 67.783,26 € |
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| Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen -61.753,19 € |
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| einer Veränderung des Finanzmittelbestandes |
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| von -361.798,54 € |
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| c) | Vermögensrechnung (Anlage 3) mit |
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| einer Bilanzsumme von 12.620.958,57 € |
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| festgestellt. | |
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| Die Höhe des Basiskapitals und der Rücklagen können der Vermögensrechnung (Anlage 3) entnommen werden. | |
| 2. | Der Bericht der ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft vom 09.06.2026über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Gemeinde Schönbach (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen. | |