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Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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OL Stellenauschreibung Erzieher Kita Wulfen

Gemeinde Osternienburger Land

Der Bürgermeister

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Osternienburger Land sucht ab sofort eine/n

staatlich anerkannte Erzieher/in (m/w/d)

zur unbefristeten Einstellung im „Hort an den Linden“ im OT Wulfen.

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 h. Die Vergütung erfolgt nach EG S 8a TVöD-V VKA.

Ausführliche Informationen zum Hort finden Sie unter www.osternienburgerland.de/Leben/Kitas.

Gesucht wird ein/e Mitarbeiter/in mit Freude am Beruf, Verantwortungsbewusstsein, Teamgeist, pädagogischem und organisatorischem Geschick und dem notwendigen Maß an Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität. Darüber hinaus erwarten wir die Bereitschaft zur gruppenübergreifenden Zusammenarbeit, für kompetentes und wertschätzendes Handeln und eine freundliche und offene Ausstrahlung.

Die Einrichtung kann nach Voranmeldung bei der Leiterin besichtigt werden.

Ihre Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Nachweis der Berufsqualifikation zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in, Arbeitszeugnisse) reichen Sie bitte schriftlich bei der

Gemeinde Osternienburger Land

OT Osternienburg

Personalwesen

Rudolf-Breitscheid-Str. 32e,

06386 Osternienburger Land ein.

Bewerbungen per E-Mail sind zu richten an: j.streuber@osternienburgerland.de.

Fragen im Zusammenhang mit der Bewerbung richten Sie bitte an Frau Streuber Telefon 034973 28220.

Im Falle der schriftlichen Bewerbung bitten wir Sie, uns lediglich Kopien einzureichen, da wir Ihre Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurücksenden können. Bewerbungen per E-Mail senden Sie bitte möglichst im pdf-Format als eine Datei. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.

Hinweis: Die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen/Bewerbern werden 3 Monate nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt nur dann, wenn ein beschrifteter und mit ausreichendem Rückporto versehener Umschlag beigelegt wurde.