Gemäß § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land in seiner Sitzung am 29.11.2023 die Jahresrechnung 2019 beschlossen und den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2019 entlastet.
Die Jahresrechnung liegt zur Einsichtnahme vom 08.01.2024 bis 19.01.2024 im Gemeindeamt der Gemeinde Osternienburger Land, R.-Breitscheid-Str. 32 e im OT Osternienburg, Zimmer 10, aus.