1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022, über die Entlastung des Verbandsgeschäftsführers und über die Verwendung des Jahresgewinnes 2022
Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes im Landkreis Schönebeck hat am 28.11.2023 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss- Nr.03/2023 die Feststellung des Jahresabschlusses 2022, die Entlastung des Verbandsgeschäftsführers und über die Verwendung des Jahresgewinnes 2022 beschlossen. Dieser wird nachstehend bekannt gemacht.
Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht des Wasserversorgungszweckverbandes im Landkreis Schönebeck für das Wirtschaftsjahr 2022 fest.
Das Wirtschaftsjahr 2022 wurde zum 31.12.2022 wie folgt abgeschlossen:
| 1. | Bilanzsumme — 11.664.448,62 € |
| 1.1. | davon entfallen auf der Aktivseite |
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| als Anlagevermögen — 10.517.366,94 € |
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| als Umlaufvermögen — 1.147.081,68 € |
| 1.2. | davon entfallen auf der Passivseite |
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| als Eigenkapital — 5.855.741,95 € |
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| als Sonderposten für Investitionszuschüsse — 2.065.097,00 € |
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| als Rückstellungen — 217.726,61 € |
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| als Verbindlichkeiten — 3.525.883,06 € |
| 2. | Jahresgewinn — 137.288,88 € |
| 2.1. | Summe der Erträge — 3.461.741,85 € |
| 2.2. | Summe der Aufwendungen — 3.324.452,97 € |
Der Jahresgewinn in Höhe von 137.288,88 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Verbandsversammlung beschließt die Entlastung des Verbandsgeschäftsführers für die Geschäftsführung des Wirtschaftsjahres 2022.
Mit Datum vom 15.06.2023 hat die WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig dem Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2022 und dem Lagebericht den Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Feststellungsvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Rechnungsprüfungsamtes des Salzlandkreises datiert vom 27.06.2023.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 liegen zusammen mit dem Bericht über die Prüfung und dem Feststellungsvermerk vom 15.01.2024 bis zum 26.01.2024 zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Wasserversorgungszweckverbandes in der Feldstraße 1a, 39240 Calbe (Saale) zu folgenden Dienstzeiten
| Montag | 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
öffentlich aus.
2. Beschluss über die Änderung der „Allgemeinen Preisregelungen für die Versorgung mit Wasser des Wasserversorgungszweckverbandes im Landkreis Schönebeck“
Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes im Landkreis Schönebeck hat am 28.11.2023 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss- Nr.07/2023 die Änderung der Allgemeinen Preisregelungenbeschlossen. Dieser wird nahstehend bekannt gemacht.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt die Änderung der „Allgemeinen Preisregelungen für die Versorgung mit Wasser des Wasserversorgungszweckverbandes im Landkreis Schönebeck“ wie folgt:
Unter 1.1 Grundpreisgruppe 3
wird der in Klammern gesetzte Inhalt ersetzt durch: „Zähler ab DN 50 mm“. Weiter wird die Tabelle mit den jährlichen Grundpreisen durch folgende Tabelle ersetzt:
| Jährlicher Grundpreis | Nettobetrag in [EUR/a] | Bruttobetrag in [EUR/a] |
| Grundpreisgruppe 1 | 129,00 | 138,03 |
| Grundpreisgruppe 2 | 387,00 | 414,09 |
| Grundpreisgruppe 3 | 846,00 | 905,22 |
| Zähler DN 50 mm | 1.577,00 | 1.687,39 |
| Zähler DN 50 mm - Verbund | 1.721,00 | 1.841,47 |
| Zähler DN 80 mm | 2.366,00 | 2.531,62 |
| Zähler DN 80 mm - Verbund | 2.510,00 | 2.685,70 |
| Zähler DN 100 mm | 2.653,00 | 2.838,71 |
| Zähler DN 100 mm – Verbund (Q3 4) | 2.796,00 | 2.991,72 |
| Zähler DN 100 mm – Verbund (Q3 10) | 3.155,00 | 3.375,85 |
| Zähler DN 150 mm | 3.728,00 | 3.988,96 |
| Zähler DN 150 mm – Verbund | 3.944,00 | 4.220,00 |
Unter 1.2 Mengenpreis:
werden die Beträge „1,77 € (brutto 1,89 €)“ durch „1,92 € (brutto 2,05 €)“ ersetzt.
Der Punkt 3 Inkrafttreten erhält folgende neue Fassung:
„Die Allgemeinen Preise des Wasserversorgungszweckverbandes im Landkreis Schönebeck treten nach öffentlicher Bekanntgabe zum 01.02.2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die Allgemeinen Preise für die Belieferung mit Wasser vom 01.03.2013, zuletzt geändert am 11.12.2017 außer Kraft.
Calbe, den 28.11. 2023“
Die so geänderten „Allgemeinen Preise des Wasserversorgungszweckverbandes im Landkreis Schönebeck“ sollen in ihrer Neufassung öffentlich bekannt gemacht werden.
3. Neufassung der „Allgemeinen Preise des Wasserversorgungszweckverbandes im Landkreis Schönebeck“
Allgemeine Preise des Wasserversorgungszweckverbandes im Landkreis Schönebeck (WZV) für die Belieferung mit Wasser – Gültig ab 01.02.2024
1 Wasserpreis
Der Wasserversorgungszweckverband im Landkreis Schönebeck (im Folgenden WZV genannt) berechnet für die Lieferung von Wasser Grund- und Mengenpreise.
1.1 Grundpreis
Der Grundpreis dient zur teilweisen Deckung der Kosten der Vorhaltung der Versorgungsleitungen und sonstiger wasserwirtschaftlicher Anlagen, für Zähl- und Messeinrichtungen, der Erfassung der Zählerstände sowie für die Abrechnung und das Inkasso.
Der Grundpreis wird für Versorgungsobjekte, die über Hauswasserzähler versorgt werden, nach Grundpreisgruppen, entsprechend der Anzahl der tatsächlich vorhandenen wirtschaftlichen Einheiten (WE*) wie folgt berechnet:
Grundpreisgruppe 1
Ein- und Zweifamilienhäuser, kleine Mehrfamilienhäuser mit bis zu 5 wirtschaftlichen Einheiten (WE), Gewerbe und sonstige Einrichtungen vergleichbar mit vorgenannten Versorgungsobjekten.
Grundpreisgruppe 2
Mittlere Mehrfamilienhäuser mit 6 bis zu 20 wirtschaftlichen Einheiten (WE), Gewerbe und sonstige Einrichtungen mit vergleichbarer Leistungscharakteristik wie vorgenannte Versorgungsobjekte.
Grundpreisgruppe 3
Mehrfamilienhäuser ab 21 wirtschaftlichen Einheiten (WE), Gewerbe und sonstige Einrichtungen mit vergleichbarer Leistungscharakteristik wie vorgenannte Versorgungsobjekte.
*WE = "Wirtschaftliche Einheit": Eine wirtschaftliche Einheit (WE) entspricht der Leistungscharakteristik einer Wohneinheit mit einer üblichen und standardisierten sanitären Ausstattung.
Bei Einsatz eines Großwasserzählers (Zähler ab DN 50 mm) erfolgt die Berechnung des Grundpreises anhand der eingesetzten Zählergröße.
Die jährlichen Grundpreise betragen:
| Jährlicher Grundpreis | Nettobetrag in [EUR/a] | Bruttobetrag in [EUR/a] |
| Grundpreisgruppe 1 | 129,00 | 138,03 |
| Grundpreisgruppe 2 | 387,00 | 414,09 |
| Grundpreisgruppe 3 | 846,00 | 905,22 |
| Zähler DN 50 mm | 1.577,00 | 1.687,39 |
| Zähler DN 50 mm - Verbund | 1.721,00 | 1.841,47 |
| Zähler DN 80 mm | 2.366,00 | 2.531,62 |
| Zähler DN 80 mm - Verbund | 2.510,00 | 2.685,70 |
| Zähler DN 100 mm | 2.653,00 | 2.838,71 |
| Zähler DN 100 mm – Verbund (Q3 4) | 2.796,00 | 2.991,72 |
| Zähler DN 100 mm – Verbund (Q3 10) | 3.155,00 | 3.375,85 |
| Zähler DN 150 mm | 3.728,00 | 3.988,96 |
| Zähler DN 150 mm – Verbund | 3.944,00 | 4.220,08 |
1.2 Mengenpreis
Der Mengenpreis für einen Kubikmeter Trinkwasser beträgt 1,92 EUR (brutto 2,05 EUR).
2 Umsatzsteuer
Zu den im Preisblatt genannten Nettoentgelten wird die Umsatzsteuer nach den gesetzlichen Bestimmungen mit den jeweiligen Steuersätzen berechnet. Die steuerpflichtigen Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Trinkwasser unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von zurzeit 7%. Die Bruttoentgelte werden zur Information ausgewiesen und dienen der Orientierung. Die Rechnungslegung erfolgt auf Basis der Nettoentgelte. Die Umsatzsteuer wird auf die Summe der Netto-Rechnungsbeträge erhoben.
3 Inkrafttreten
Die Allgemeinen Preise für die Belieferung mit Wasser treten nach öffentlicher Bekanntgabe zum 01.02.2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die Allgemeinen Preise für die Belieferung mit Wasser vom 01.03.2013, zuletzt geändert am 11.12.2017, mit Ablauf des 31.01.2024 außer Kraft.
Calbe, den 28. November 2023