Gemäß § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land in seiner Sitzung am 30.08.2023 die Jahresrechnung 2018 beschlossen und den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018 entlastet.
Die Jahresrechnung liegt zur Einsichtnahme vom 09.10.2023 bis 20.10.2023 im Gemeindeamt der Gemeinde Osternienburger Land, R.-Breitscheid-Str. 32 e im OT Osternienburg, Zimmer 10, aus.