Der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land hat in seiner Sitzung am 30.08.2023 den Aufstellungsbeschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Planungsanlass:
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land ist durch das konkrete Bauvorhaben der Eurowind Energy GmbH aus 22761 Hamburg, Stahltwiete 21a notwendig. Südlich entlang der Bahntrasse ‚Köthen-Dessau‘ soll eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet und betrieben werden.
Mit der 3. Änderung des FNP wird das Planvorhaben zur Errichtung und zum Betrieb der Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie bauplanungsrechtlich vorbereitet.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land ist im vorgesehenen Umfang und zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, um die Umsetzung des Planungsziels vorzubereiten und die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen.
Die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 03/2023 Sondergebiet Photovoltaikanlage „PV Park Reppichau-Libbesdorf“ der Gemeinde Osternienburger Land, Ortsteile Reppichau und Libbesdorf.
Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Osternienburger Land
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des FNP befindet sich
- nördlich der B185
- südlich entlang der Bahnstrecke ‚Köthen-Dessau‘
- nordöstlich der Ortslage von Rosefeld
in den Ortsteilen Reppichau und Libbesdorf der Gemeinde Osternienburger Land.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung weist eine Größe von ca. 97 ha auf. Die Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die Erschließung der geplanten Freiflächenanlage erfolgt über vorhandene Wege bzw. Zufahrten.
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Verfahren:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer einmonatigen Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Amtsblatt der Gemeinde Osternienburger Land und auf der Homepage der Gemeinde Osternienburger Land: www.osternienburgerland.de unter der Rubrik: Bauleitplanung zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Osternienburger Land, 12.09.2023
Bürgermeister