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Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 03/2023 Sondergebiet Photovoltaikanlage "PV Park Reppichau-Libbesdorf" der Gemeinde Osternienburger Land

über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 03/2023 Sondergebiet Photovoltaikanlage "PV Park Reppichau-Libbesdorf" der Gemeinde Osternienburger Land

Der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land hat in seiner Sitzung am 30.08.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 03/2023 Sondergebiet Photovoltaikanlage „PV Park Reppichau-Libbesdorf“ der Gemeinde Osternienburger Land beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Planungsanlass:

Planungsanlass des Bebauungsplanverfahrens der Gemeinde Osternienburger Land ist das konkrete Bauvorhaben der Eurowind Energy GmbH aus 22761 Hamburg, Stahltwiete 21a, südlich entlang der Bahntrasse ‚Köthen-Dessau‘ eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten und zu betreiben.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Planvorhaben zur Errichtung und zum Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung aus Solarenergie bauplanungsrechtlich vorbereitet.

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist im vorgesehenen Umfang und zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, um die Umsetzung des Planungsziels verbindlich festzusetzen und die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen.

Geltungsbereich des Plangebietes:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 03/2023 Sondergebiet Photovoltaikanlage „PV Park Reppichau-Libbesdorf“ der Gemeinde Osternienburger Land, Ortsteile Reppichau und Libbesdorf befindet sich

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nördlich der B185

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südlich entlang der Bahnstrecke ‚Köthen-Dessau‘

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nordöstlich der Ortslage von Rosefeld

in den Ortsteilen Reppichau und Libbesdorf der Gemeinde Osternienburger Land.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes schließt die vorhandenen Geflügelstallanlagen und Waldflächen aus. Die Plangebietsgröße beträgt ca. 97 ha.

Die Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Die Erschließung der Freiflächenanlage erfolgt über vorhandene Wege bzw. Zufahrten

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Verfahren:

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt durch das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro Büro für Raumplanung, Dipl.-Ing. Heinrich Perk aus Köthen (Anhalt)

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer einmonatigen Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Amtsblatt der Gemeinde Osternienburger Land und auf der Homepage der Gemeinde Osternienburger Land: www.osternienburgerland.de unter der Rubrik: Bauleitplanung zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Osternienburger Land, 14.09.2023

(Bürgermeister)