Die Gemeinde Osternienburger Land hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle zur Mutterschutz- und Elternzeitvertretung als
zu besetzen. Die Vertretung ist befristet bis 31.01.2026. Eine anschließende unbefristete Übernahme wird nicht ausgeschlossen.
| Zu Ihren Aufgaben gehören: | |
| 1. | Verwaltung der 6 Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft |
| o | Platzkoordinierung, An-, Ab und Ummeldungen mit Fachprogramm |
| o | Führen der Kinderakten, Anwesenheitslisten, Erhebung der Kostenbeiträge (Elternbeiträge), Ausschlussverfahren |
| o | Allgemeine Beratung und Unterstützung der Eltern, Kooperation mit Elternvertretern |
| o | Mitwirkung bei Fragen zur Betriebserlaubnis |
| o | Personalbedarfsberechnung |
| o | Beschaffung und Mitwirkung bei der Vergabe |
| o | Mitwirkung bei der Erarbeitung von Satzungen und Konzeptionen |
| o | Statistiken, Mitwirkung bei der Inventur |
| o | Vorbereitung und Mitwirkung beim Abschluss von Leistungs-, Entgelt und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen und deren Fortschreibung |
| o | Haushaltssachbearbeitung für Produkt 36500, Planung der Ein- und Auszahlungen, Buchung Aufträge und Mittelreservierung, Sollstellung, Rechnungsbearbeitung, Bearbeitung der Rückstellungen und Kassenreste zur Vorbereitung des Jahresabschlusses |
| o | Unterstützung der Leiterinnen beim Qualitätsmanagement |
| o | Fördermittelbearbeitung |
| 2. | Zusammenarbeit mit freien, örtlichen und überörtlichen Trägern der Jugendhilfe |
| o | Erhebung der Kostenbeiträge für den freien Träger WBB |
| o | Bearbeitung der Entgelte zur gemeindlichen Kostenbeteiligung auswärtig betreuter Kinder |
| o | Mitwirkung bei der Kita-Bedarfsplanung der Gemeinde und Jugendhilfeplanung LK für Kitas |
| o | Zusammenarbeit mit Jugendämtern u.a. |
| 3. | Verwaltung der 2 Grundschulen |
| o | Mitwirkung bei der Sicherstellung des Schulbetriebes |
| o | Beschaffung von Lehr-, Lernmitteln und Ausstattung |
| o | Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen |
| o | Fördermittelbearbeitung |
| o | Gastschülerzuschüsse und -beiträge an kommunale Träger |
| o | Teilnahme an Begehungen zum Brandschutz, zur Arbeitssicherheit u.ä. einschl. Spielplätze der Schulen |
| o | Mitwirkung bei der Schulentwicklungsplanung |
| o | Sonstige schulische Angelegenheiten und Aufgaben |
| o | Haushaltssachbearbeitung |
In der Gemeinde befinden sich 6 kommunale Kindertagesstätten und 3 Kindertagesstätten des freien Trägers WBB. Horte sind ebenfalls Kindertagesstätten im Sinne des KiFöG. In der Gemeinde befinden sich 2 Grundschulen.
Ihr Profil:
Wir bieten:
| • | ein vielseitiges, interessantes und verantwortungsvolles Aufgabengebiet, |
| • | die Möglichkeit zum eigenständigen Arbeiten in einem motivierten Team |
| • | flexible Arbeitszeit in Form von Gleitzeit |
| • | Vergütung mit EG 6 TVöD-V |
| • | die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes |
| • | die Gewährung von Sonderzahlungen nach dem TVöD-V |
| • | in- und externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. |
Fachliche Fragen können Sie im Vorfeld zur Bewerbung an die Fachbereichsleiterin Frau Streuber unter Telefon 03473 282-20 richten. Für Fragen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens kontaktieren Sie bitte Frau Streuber als Personalverantwortliche unter Telefon 034973 282-20.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, aktueller Lebenslauf, berufliche Entwicklung, Kopien von Abschlüssen, Zeugnissen, Befähigungen, Beurteilungen) richten Sie bitte an j.streuber@osternienburgerland.de oder die Adresse:
Gemeinde Osternienburger Land
Personalwesen
OT Osternienburg
Rudolf-Breitscheid-Str. 32e
06386 Osternienburger Land
Achten Sie bitte auch bei einer Sendung per E-Mail auf Lesbarkeit und Vollständigkeit der Unterlagen, es werden ausschließlich vollständige Unterlagen berücksichtigt. Anlagen per E-Mail senden Sie bitte nur im pdf-Format als eine Datei. Im Falle der schriftlichen Bewerbung bitten wir Sie, uns lediglich Kopien einzureichen, da wir Ihre Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurücksenden können.
Hinweise: Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen ist mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen/Bewerbern werden 6 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet. Entstehende Kosten für die Bewerbungen werden nicht erstattet.