Titel Logo
Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der 1. und 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Gemeinde Osternienburger Land

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Gemeinde Osternienburger Land sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5-jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Gemeinde Osternienburger Land zu ermitteln, zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen.

1. Phase

Sie haben die Möglichkeit schriftlich (postalisch oder per E-Mail an die unten genannten Adressen) Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen. Die Lärmkartierungsergebnisse werden während beider Beteiligungsphasen öffentlich ausgelegt und darüber hinaus dauerhaft im Internet veröffentlicht.

Auslegungszeit:

vom 12. August 2024 bis einschließlich 23. August 2024

Ort der öffentlichen Auslegung: Gemeindeverwaltung der Gemeinde Osternienburger Land, SG Bauwesen Zimmer 24A, Rudolf-Breitscheid-Str. 32e, 06386 Osternienburger Land, OT Osternienburg, während folgender Dienstzeiten:

Montag:

von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag:

von 9.00 bis 12.00 IUhr

Donnerstag

von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.30 Uhr

Freitag

von 9.00 bis 12.00 Uhr

und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung unter Tel: 034973 / 28230.

Veröffentlichung im Internet: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4-stufe-der-laermaktionsplanung/hauptverkehrsstrassen-2022

und auf der Homepage der Gemeinde:

https://www.osternienburgerland.de/bauleitplanung

2. Phase

Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten und den ausgewerteten Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der 1. Phase wird der Entwurf eines Lärmaktionsplanes ausgefertigt und öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der 2. Phase erhalten Sie die Gelegenheit sich zu diesem Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Abschluss der Auslegung besteht für weitere 2 Wochen (bis 26.08.2024) die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme (postalisch oder per E-Mail an die unten genannten Adressen). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Gemeinderat abschließend einen Beschluss zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Osternienburger Land fassen.

Auslegungszeit:

vom 26. August 2024 bis einschließlich 06.09.2024

Ort der öffentlichen Auslegung: Gemeindeverwaltung der Gemeinde Osternienburger Land, SG Bauwesen Zimmer 24A, Rudolf-Breitscheid-Str. 32e, 06386 Osternienburger Land, OT Osternienburg, während folgender Dienstzeiten:

Montag:

von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag:

von 9.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.30 Uhr

Freitag

von 9.00 bis 12.00 Uhr

und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung unter Tel: 034973 / 28230.

Veröffentlichung im Internet: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4-stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren

und auf der Homepage der Gemeinde: https://www.osternienburgerland.de/Bauleitplanung

Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Stellungnahmen unter Beachtung der genannten Fristen an:

Gemeinde Osternienburger Land

OT Osternienburg

Rudolf-Breitscheid-Str.32e

06386 Osternienburger Land

oder

a.nagel@osternienburgerland.de