Gemäß § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land in seiner Sitzung am 19.06.2024 die Jahresrechnung 2020 beschlossen und in seiner Sitzung am 21.08.2024 den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020 entlastet.
Die Jahresrechnung liegt zur Einsichtnahme vom 09.09.2024 bis 20.09.2024 im Gemeindeamt der Gemeinde Osternienburger Land, R.-Breitscheid-Str. 32 e im OT Osternienburg, Zimmer 10, aus.