Titel Logo
Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 12/2024
Nichtamtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ortsteil Dornbock und Bobbe

Christian Knopf wird zum „Gemeindekassenrendant-Steuereinnehmer“ gewählt

Der Ackergrundbesitzer aus Dornbock stellte sich im Dezember 1883 der „Gemeindeversammlung“ – der „Steuerpflichtigen-Gemeindemitglieder“, zur Wahl in dieses Amt. Dies war notwendig geworden, weil der bisherige Amtsinhaber Christoph Grey das Dorf verlassen hatte. Es musste also eine Neuwahl für dieses Amt in der Gemeinde stattfinden, denn dessen Inhaber war verantwortlich, dass die von ihr benötigten Steuern ordentlich eingenommen und verwaltet wurden. Es fand eine „geheime Wahl“ statt, aus der Knopf als „Sieger“ hervorging. Die Bestätigung dafür erfolgte durch den Landrat des Kreises Calbe a. S. - mit dessen Hinweis auf die erforderliche Kautionsleistung, die der „Gewählte“ zu stellen hatte. Die Vereidigung von Knopf fand dann am 12. Januar 1884 durch den Landrat statt. Am 01. April 1896 legte Christian Knopf dann sein Amt nieder. (Wobei heute keine Gründe bekannt sind, warum er es zu diesem Zeitpunkt abgab)

Neuwahl mit Hindernissen

Nun war wieder eine Neuwahl für dieses Amt notwendig. Diese fand dann am 12. März 1896 statt und es traten dabei der Weber, Christian Lorenz und der Schuhmacher Albert Behrenbeck gegeneinander an. Dabei wurde der zuerst genannte zum „Sieger“ erklärt und dem Landrat Pape zur Bestätigung vorgelegt. Dieser und der Kreisausschuss versagten aber ihre Zustimmung, da Lorenz und sein Mitbewerber im ersten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhalten hatten. Anschließend kam es dann zu einem Losentscheid, bei dem Lorenz das Glück auf seiner Seite hatte. Dieses hielt aber – wie schon dargelegt, nur kurz an, denn die Wahl musste am 22. Mai 1896 nochmals durchgeführt werden. Wie diese verlief geht aus den alten uns zugänglichen Unterlagen nicht hervor. Auf jedem Fall wurde aber Christian Lorenz als deren „Sieger“ benannt, denn er musste am 13. Juni 1896 vor dem Landrat Pape „behufs seiner Verpflichtung als Gemeindekassenrendant“ in dessen Amt in Calbe a. S. erscheinen. Vorher wurde aber von Lorenz eine Kaution von 600 Mark verlangt, die er aus dem Sparkassenbuch seiner verstorbenen Schwester Wilhelmine hinterlegte und haftete weiter mit seinem „gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögen.“ Dazu gehörte sein Hausgrundstück mit der Nr. 14, dass sich damals in der heutigen Dornbocker Langen Straße befand. Weiterhin waren noch zirka 7 Morgen Acker und 6 Morgen Wiese in seinem Besitz.

Lorenz leistet seinen Amtseid vor dem Landrat

Entsprechend der oben genannten Einladung erschien dann Lorenz zu dem genannten Termin „behufs seiner Verpflichtung“, wo er dann seinen Eid auf das Amt leisten musste. Dieser hatte folgenden Wortlaut:

„Ich, Christian Lorenz, schwöre zu Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, dass ich Seiner Königlichen Majestät von Preußen, meinen aller gnädigsten Herrn, ich untertänig, treu und gehorsam sein und alle mir obliegenden Pflichten nach meinen besten Wissen und Gewissen genau erfüllen werde und auch die Verfassung gewissenhaft beachten will. So wahr mir Gott helfe durch Jesu Christus zur Seligkeit! Amen!“

Lorenz war auch schon der Ortssteuererheber von Dornbock

Schon 10 Jahre früher wird die gleiche Person, schon als „Ortssteuererheber“ erwähnt. Das ist aus einem Schreiben des Landrats Mejer vom 31. März 1886 zu entnehmen in dem es heißt: „...In der Gemeinde Dornbock ist der Weber Christian Lorenz zum „Ortssteuerheber“ gewählt und als solcher von mir bestätigt worden.“ Dieser Text erschien auch in der „Personal-Chronik des Kreisblattes“ des Landkreisamtes in Calbe a. S.. Im März 1886 erfolgte seine Vereidigung als „Ortssteuererheber“ durch den Landrat. Es war also in jener Zeit mit dem Blick auf der schon geschilderten späteren Wahl als „Gemeindekassenredant“ im Jahre 1896 nicht unüblich, dass die Ämter des „Gemeindesteuerrendant“ und das des „Ortssteuererhebers“ durch ein und dieselbe Person ausgeübt wurden. Dies war möglich oder oft auch notwendig, weil sich diese Ämter in ihren Aufgabenstellungen gegenseitig bedingten und, wie schon erwähnt, für die gesamte Entwicklung der Gemeinde eine große Bedeutung hatten. Dies wird auch deutlich, dass in der einschlägigen Literatur im Internet nachzulesen ist, dass der Name des jeweiligen „Ortssteuereinnehmers ... am Eingang jedes Dorfes der Name desselben durch hölzerne, von der Gemeinde herzustellende Tafeln zur Kenntnis gebracht wurden.“ In wie weit dies auch für Dornbock zu traf, war und ist heute nicht mehr nachweisbar. Bekannt ist aber, dass dieses Amts des „Gemeindesteuererhebers“ von Lorenz bis in die dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts ausgeübt wurde. Ihm folgte bis zum Jahre 1945 der Kaufmann, Hermann Luckau. Er war der „letzte dieser Zunft.“ Danach mussten die steuerpflichtigen Einwohner von Dornbock ihre Steuern direkt bei der Gemeinde einzahlen.

Ortssteuererheber in Dornbock

Als „Vorgänger“ von Luckau waren außer den schon Genannten tätig:

Im Jahre 1823 war es Christian Wunderling. Ihm folgten: Gottfried Hohmann, (1833, 1836), Christian Wunderling (1833, 1836), der Schmiedemeister Johann Weidner (1856), Schneidermeister Gottfried Pietschker (bis 1852) sowie der Lehrer Bode (1883); ab dem 1. Jan. 1882. Wobei dieser zum 30. September 1883 sein Amt niederlegen wollte. Der damalige Schulze (Bürgermeister) Hohmann ruft in einem Schreiben vom 16. Juli 1883 alle stimmberechtigten Gemeindemitglieder zur Wahl eines neuen Ortssteuererhebers am 21. Juli 1883 im Hohmannschen Gasthof (heute Bobbe Zuchauer Straße 43) auf. Über deren Ergebnis

sind heute keine schriftlichen Nachweise mehr nach zu lesen. Diese wenigen nachweisbaren Aussagen zeigen uns heute aber auch, dass es in der „alten Zeit“ gar nicht so einfach war, solche wichtigen Ämter ohne große Schwierigkeiten zu übernehmen.

Norbert Krieg

Verwendete Literatur:

Gerhard Bringezu, Chronik der Gemeinde Dornbock