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Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Sachbearbeiter/in für EDV und Digitalisierung (m/w/d)

Gemeinde Osternienburger Land

Der Bürgermeister

Bei der Gemeinde Osternienburger Land ist ab sofort die Stelle

Sachbearbeiter/in für EDV und Digitalisierung (m/w/d)

zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden (Vollbeschäftigung). Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltordnung zum TVöD im Bereich der VKA Die Stelle ist im Stellenplan mit Entgeltgruppe 8 ausgewiesen.

Unsere fachlichen und persönlichen Anforderungen:

Wir suchen eine Fachkraft mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als

Fachinformatiker/in zum Beispiel in den Fachrichtungen Digitale Vernetzung oder Systemintegration,

Kauffrau/-mann für Digitalisierungsmanagement

Kauffrau/-mann für IT-System-Management

oder Erfahrungen auf diesen Gebieten. Erfahrungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung sind wünschenswert.

Wir erwarten:

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freundliches und sicheres Auftreten, sowie gepflegte Umgangsformen

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Gewissenhaftigkeit,

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sehr gute Kooperationsbereitschaft, ein selbständiges, teamorientiertes Arbeiten

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sehr gute Kommunikationsfähigkeit, Organisationsfähigkeit, hohe Flexibilität und Einsatzfreude

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Bereitschaft zur Fortbildung

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Führerschein Klasse B

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einen sicheren

Umgang mit MS-Office und allen modernen Kommunikationsmitteln

Ihre wesentlichen Aufgaben werden sein:

1.

Wahrnehmung von Administratorenaufgaben

insbesondere

a)

Benutzerservice,

Anwenderbetreuung zur Installation und Nutzung der Systeme (Hard- und Software) insbesondere unter dem Aspekt der Störungsbeseitigung, Bestandsmanagement; Beratung und Unterstützung der Anwender, Gewährleistung des Dialogbetriebs; Zentrale Drucksysteme einschließlich Nachbereitung; Bereitstellung des sicheren Zugangs zu Online-Diensten einschließlich erforderlicher Infrastruktur; Rechner- und Systemmanagement (einschließlich Router) für alle Rechnerebenen

b)

Mitwirkung bei Beschaffung von Hard- und Software für die IT-Systeme und Peripheriegeräte sowie Anschluss und Inbetriebnahme insbesondere für nachgeordnete Einrichtungen

c)

Mitwirkung bei der Betreuung weiterer IT-Anlagen der Gemeinde (Schulen, Kitas, Außenstellen, Bauhof, Bibliothek, Gemeinderat usw.)

2.

Betrieb und Unterhaltung der Telekommunikationsanlagen und Mobilfunk,

insbesondere in den Einrichtungen und Außenstellen der Gemeinde Osternienburger Land u.a. Schulen, Kitas, Familienzentrum, Feuerwehren, Gemeindebüros, Diensthandys

3.

Digitalisierung in der Gemeinde Osternienburger Land

insbesondere

Begleitung von Digitalisierungsprojekten im Rahmen des OZG auch seitens

externer Anbieter

Ansprechpartner für Digitalisierungsprojekte in den Schulen und Kitas

Benutzerservice bei Digitalisierungsprojekten übergeordneter Behörden und Kooperationspartner (BMS, EMA, KiFöG-web Hybridpost u.ä.)

Unterstützung für Programmverantwortliche bei Updates und Erweiterungen

Mitwirkung bei der Einführung neuer Software, Projektbegleitung

Mitwirkung bei der Digitalisierung interner Prozesse

Mitwirkung bei Automatisierung interner Prozesse

Unterstützung bei der Erstellung bzw. Beschaffung von Zertifizierungen, Signaturen

Für das Arbeitsverhältnis finden die Regelungen des TVöD (VKA) Anwendung.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Befähigungsnachweise) richten Sie bitte schriftlich bis zum 30.12.2025 an die

Gemeinde Osternienburger Land

OT Osternienburg

Personalwesen

Rudolf-Breitscheid-Str. 32e,

03686 Osternienburger Land.

Bewerbungen per E-Mail sind zu richten an: personal@osternienburgerland.de. Bewerbungen per E-Mail senden Sie bitte nur im pdf-Format als eine Datei.

Für Auskünfte steht Ihnen Frau Streuber unter Telefon (034973) 282 20 gern zur Verfügung.

Hinweise: Im Falle der schriftlichen Bewerbung bitten wir Sie, uns lediglich Kopien einzureichen. Die Rücksendung von schriftlichen Bewerbungsunterlagen erfolgt nur dann, wenn ein beschrifteter und mit ausreichendem Rückporto versehener Umschlag beigelegt wurde. Die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen/Bewerbern werden 4 Monate nach Ablauf des Einstellungsverfahrens vernichtet. Entstehende Kosten für Bewerbungen werden nicht erstattet.