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Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 13/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung über den Beschluss zur Aufstellung des B-Plans Nr. 01/2024 „Gewerbepark Ernst-Thälmann-Straße“ im OT Osternienburg, Gemeinde Osternienburger Land

über den Beschluss zur Aufstellung des B-Plans Nr. 01/2024 „Gewerbepark Ernst-Thälmann-Straße“ im OT Osternienburg, Gemeinde Osternienburger Land

Der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 den Aufstellungsbeschluss des B-Plans Nr. 01/2024 „Gewerbepark Ernst-Thälmann-Straße“ im Ortsteil Osternienburg, Gemeinde Osternienburger Land gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Begründung:

Die Flächen im Plangebiet Ernst-Thälmann-Straße - Flur 5, Flurstück 1047 in 06386 Osternienburger Land, OT Osternienburg sollen in naher Zukunft durch den Eigentümer und Vorhabenträger UTA Halberstadt GmbH aus 18528 Buchwitz, Am Bodden 41 entwickelt und einer neuen Nutzung zugeführt werden. Hierbei soll das neue Quartier ausschließlich für Gewerbeflächen entwickelt werden. Für eine Bebauung werden unter Berücksichtigung der erhaltenswerten Bausubstanz und nach Rückbau der maroden Bausubstanz 4 Baufelder mit entsprechender GRZ (Grundflächenzahl), Baugrenze und Gebäudehöhe definiert.

Baufeld 01- Gebäudebestand:

Gebäude 06 - Werkhalle Stahlbetonskelettbau

Gebäude 07 - Werkhalle

Gebäude 05 - ehemaliges Verwaltungsgebäude

Gebäude 08 - Unterstand

Baufeld 02 – 04 Gebäude neu:

Baufelder für mögliche Neubebauung unter Festlegung GRZ, Baugrenze und Gebäudehöhe

Für sämtliche Gebäude werden nicht-störende gewerbliche Nutzungen vorgesehen.

Die Nutzungsmöglichkeiten gehen von Lagerflächen für Landwirtschaft bis hin zu handwerklichen Betrieben unter Berücksichtigung entsprechender immissionstechnischer Aspekte im Kontext zur Umgebungsbebauung. Bauliche Kubaturen orientieren sich am vorhandenen Bestand. Sämtliche Gebäude sollen mit Photovoltaikanlagen, zur Ertragsgenerierung finanzieller Mittel, belegt werden.

Als weiterer Nutzungsbestandteil soll zur Unterstützung der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität eine öffentliche Ladestation für Elektrofahrzeuge als öffentliche Stromtankstelle im unmittelbaren Anschlussbereich der Erschließung errichtet werden.

Das Entwicklungskonzept dient als Leitfaden für eine anspruchsvolle bauliche Neuentwicklung des Plangebietes, die den vorhandenen Gebäudebestand integriert.

Das Konzept soll in den nächsten Jahren sukzessive realisiert werden und sich damit positiv auf die anstehenden Entwicklungen in der näheren Umgebung auswirken.

Die der Gemeinde Osternienburger Land vorliegende städtebauliche Analyse und das Konzept zeigen, dass sich die Neuplanung mit Respekt und Maß in den industriegeschichtlichen Ort einfügt. Sie bietet damit gute Voraussetzungen für eine Entwicklung nach § 34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).

Lorenz
Bürgermeister

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