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Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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OL Ergänzungswahl Wahlbekanntmachung.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hat mit Verfügung vom 16.01.2023 den Termin für die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Wulfen gemäß § 42 Abs. 5 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt i.V.m. § 49 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt auf

Sonntag, den 18.06.2023

in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr

festgesetzt.

Wahlberechtigte

Wahlberechtigt sind alle Einwohner, die im Wahlgebiet seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung gemeldet sind, Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Einwohner, die eine Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben (§ 23 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA).

Wahlgebiet, Wahlbereich

Wahlgebiet für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Wulfen ist das Gebiet der Ortschaft Wulfen.

In der Ortschaft bildet bei der Ergänzungswahl das Wahlgebiet einen Wahlbezirk.

Hinweis: Alle Bezeichnungen gelten sowohl in weiblicher als auch in männlicher und diverser Form.

Osternienburger Land, 18.01.2023

Jeanette Streuber
Gemeindewahlleiterin