Gemäß § 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in Verbindung mit § 6 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) ist für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden.
Im Gebiet der Ortschaft Wulfen wird ein Wahlbezirk gebildet.
Die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen werden aufgefordert, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Wahlberechtigte als Beisitzer für den Wahlvorstand zu benennen.
Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden und zwei bis acht Beisitzern, die die Gemeindewahlleiterin aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlgebietes beruft.
Entsprechend § 6 Abs. 2 KWO LSA wird die Anzahl der zu berufenden Beisitzer auf mindestens 5 Mitglieder festgesetzt.
Gemäß § 6 Abs. 4 KWO LSA werden aus den Beisitzern der Stellvertreter des Wahlvorstehers, der Schriftführer und dessen Stellvertreter bestellt.
Die Besetzung des Wahlvorstandes erfolgt am Wahlsonntag ab 07:30 Uhr bis zum Ende der Stimmauszählung, nachdem die Wahlhandlung 18:00 Uhr abgeschlossen wurde.
Die Vorschläge der Parteien und Wählergruppen sowie Bewerbungen von interessierten Bürgern sind an die
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| Gemeinde Osternienburger Land |
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| Frau Eylen Schumann |
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| Osternienburg |
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| Rudolf-Breitscheid-Straße 32e |
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| 06386 Osternienburger Land |
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| Tel.: 034973 28260 |
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| E-Mail: info@osternienburgerland.de |
zu richten.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge ein Amt als Beisitzer im Wahlvorstand nicht innehaben können.
Jeder Wahlberechtigte ist verpflichtet ein Wahlehrenamt zu übernehmen. In diesem Zusammenhang wird auf § 13 Abs. 1 bis 3 KWG LSA hingewiesen.
Hinweis: Alle Bezeichnungen gelten sowohl in weiblicher als auch in männlicher und diverser Form.
Osternienburger Land, 18.01.2022