Die Gemeinde Osternienburger Land schreibt die Stelle des ehrenamtlich tätigen
aus. Bewerben können sich Mitglieder der Einsatzabteilung aus den Ortsfeuerwehren der Gemeinde Osternienburger Land, welche über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse für diese Dienststellung verfügen.
Die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren erfolgt gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG LSA) vom 07.06.2001, in der derzeit geltenden Fassung.
Die Befähigung zur Ausübung der Funktion des 1. und 2. Stellvertretenden Gemeindewehrleiters m/w/d liegt gemäß § 3 Abs. 2 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF), vom 23.09.2005, in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 LVO-FF vor, mit
| -> | erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs „Leiter/in einer Feuerwehr“ und |
| -> | der Führungsausbildung zum Verbandsführer (m/w/d). |
Die befristete Wahrnehmung der Führungsfunktion soll nach 1.5 Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) nur Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr übertragen werden, die mindestens die Ausbildung für die vorherige Führungsfunktion erfolgreich abgeschlossen haben und diese nachweisen können.
Die Wahrnehmung der Funktion ohne erfolgreichen Abschluss der hierfür erforderlichen Ausbildung wird auf zwei Jahre begrenzt, in denen die erforderliche Ausbildung zu erwerben ist.
Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Osternienburger Land wird gemäß § 15 Abs. 1 BrSchG LSA vom Gemeindewehrleiter (m/w/d) geleitet. Die Aufgaben werden durch die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Osternienburger Land und durch die Dienstanweisung geregelt.
Bewerbungen richten Sie bitte an die
Gemeinde Osternienburger Land
Bereich Brandschutz
Osternienburg
Rudolf-Breitscheid-Straße 32e
06386 Osternienburger Land
bis zum 15.04.2023 unter Beifügung eines Lebenslaufes sowie der geforderten Qualifizierungsnachweise.