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Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung zu den Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen am 9. Juni 2024

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat am 13.06.2023 als Termin für die Neuwahlen der kommunalen Vertretungen (Gemeinderat und Ortschaftsräte) im Land Sachsen-Anhalt gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA)

Sonntag, den 9. Juni 2024, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

festgelegt (MBl. LSA Nr. 22/2023 vom 26. Juni 2023, S. 198).

Wahlberechtigt sind alle Einwohner, die am Wahlsonntag im Wahlgebiet seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung gemeldet sind, Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Einwohner, die eine Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union besitzen und das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben (§ 23 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)).

Wahlgebiet für die Wahl zum Gemeinderat ist das Gebiet der Gemeinde Osternienburger Land. Entsprechend des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Osternienburger Land, in der Sitzung vom 20.12.2023 bildet die Gemeinde Osternienburger Land einen Wahlbereich (§ 7 KWG LSA).

Für die Wahl der Ortschaftsräte bildet das jeweilige Gebiet der Ortschaften entsprechend § 15 Hauptsatzung, der Gemeinde Osternienburger Land einen Wahlbereich.

Wahlgebiet für die Wahl des Ortschaftsrates Chörau:

Ortsteil Chörau,

Wahlgebiet für die Wahl des Ortschaftsrates Diebzig:

Ortsteil Diebzig,

Wahlgebiet für die Wahl des Ortschaftsrates Dornbock:

Ortsteile Dornbock und Bobbe,

Wahlgebiet für die Wahl des Ortschaftsrates Drosa:

Ortsteil Drosa,

Wahlgebiet für die Wahl des Ortschaftsrates Elsnigk:

Ortsteile Elsnigk und Würflau,

Wahlgebiet für die Wahl des Ortschaftsrates Großpaschleben:

Ortsteile Großpaschleben und Frenz,

Wahlgebiet für die Wahl des Ortschaftsrates Kleinpaschleben:

Ortsteile Kleinpaschleben und Mölz,

Wahlgebiet für die Wahl des Ortschaftsrates Libbesdorf:

Ortsteile Libbesdorf und Rosefeld,

Wahlgebiet für die Wahl des Ortschaftsrates Micheln:

Ortsteile Micheln, Klietzen und Trebbichau,

Wahlgebiet für die Wahl des Ortschaftsrates Osternienburg:

Ortsteile Osternienburg, Pißdorf und Sibbesdorf,

Wahlgebiet für die Wahl des Ortschaftsrates Reppichau:

Ortsteil Reppichau,

Wahlgebiet für die Wahl des Ortschaftsrates Trinum:

Ortsteil Trinum

Wahlgebiet für die Wahl des Ortschaftsrates Wulfen:

Ortsteil Wulfen und

Wahlgebiet für die Wahl des Ortschaftsrates Zabitz:

Ortsteile Zabitz, Maxdorf und Thurau

Lorenz
Gemeindewahlleiter