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Gemeinde Osternienburger Land – Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung des Wasserversorgungszweckverbandes im Landkreis Schönebeck

Wirtschaftsplan 2024

Gemäß §§ 13 und 16 GKG-LSA i.V.m. § 16 (1) EigBG LSA i.V. m. § 45 (2) Nr.4 KVG LSA hat die Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes im Landkreis Schönebeck am 28.11.2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 beschlossen:

I. Beschluss Nr. 06/23

Die Verbandsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan 2024 in der vorliegenden Fassung wie folgt:

1.

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf

3.746.000,00 €

in den Aufwendungen auf

3.642.000,00 €

Jahresergebnis

104.000,00 €

im Vermögensplan

in den Einnahmen auf

1.176.000,00 €

in den Ausgaben auf

1.176.000,00 €

festgesetzt.

2.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 440.000,00 € festgesetzt.

3.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

4.

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredit im Wirtschaftsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 450.000,00 €

festgesetzt.

5.

Zur Deckung des Finanzbedarfs erhebt der Wasserversorgungszweckverband von seinen Mitgliedern eine Verbandsumlage in Höhe von 0,00 €

II. Genehmigung

Die nach § 108 Absatz 2 und 110 Absatz 2 KVG LSA erforderliche Genehmigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises am 09.01.2024 erteilt.

III. Auslegung

Der Wirtschaftsplan 2024 und die kommunalrechtliche Stellungnahme vom 09.01.2024 liegen nach der Verbandssatzung des Wasserversorgungszweckverbandes im Landkreis Schönebeck § 20 (2) vom 17.10.2006, zuletzt geändert durch die Vierte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 10.05.2011 vom 11.03. bis 22.03.2024 zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des Wasserversorgungszweckverbandes im Landkreis Schönebeck in Calbe, Feldstraße 1a an folgenden Werktagen öffentlich aus:

Montag, Mittwoch, Donnerstag

von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Dienstag

von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Calbe, den 18.01.2024

gez. Heyer
Verbandsgeschäftsführer