Gemäß § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land in seiner Sitzung am 18.12.2025 die Jahresrechnung 2021 beschlossen und den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2021 entlastet.
Die Jahresrechnung liegt zur Einsichtnahme vom 02.02.2026 bis 13.02.2026 im Gemeindeamt der Gemeinde Osternienburger Land, R.-Breitscheid-Str. 32 e im OT Osternienburg, Zimmer 10, aus.